BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 77

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Das Telekom-Wegerecht hat es beim Aufbau der Telefonie der damaligen Post- und Telegraphenverwaltung sehr wohl gestattet, ähnlich dem jetzigen Gesetz, einfach Dinge hinzustellen und Leitungen zu verlegen. Dieses Telekom-Wegerecht hat ge­währ­leistet, dass die damalige Technologie in Österreich sehr schnell flächendeckend verbreitet werden konnte.

Das Telekommunikationsgesetz in seiner jetzigen Form ist im Vergleich dazu ein sehr gemildertes Telekom-Wegerecht. Jetzt stehen wir aber vor der Herausforderung der neuen Technologien. In der Vergangenheit wurde der Ausbau des Netzes nicht sehr forciert, möchte ich einmal sagen, aber wir dürfen in diesem Bereich nicht Schlusslicht in Europa werden!

Da gibt es ein Problem – das haben wir heute schon gehört – mit der Infrastruktur. Plötzlich nennen wir das alles wieder Infrastruktur. Da verstehe ich die Position der ÖVP nicht ganz, denn: Wenn wir das hier Infrastruktur nennen, warum sollen wir Infra­struktur eigentlich in die Hand Privater oder gar in die ausländischer Konzerne legen?

Dieses Gesetz zielt auch auf Folgendes ab: Da wir, wie wir auch schon gehört haben, uns hier im Bereich der Regulierung befinden – und es ist eine europaweite Regu­lierung, nicht nur der österreichische Regulator hat hier ein Wörtchen mitzusprechen –, möchte ich darauf hinweisen, dass diese Regulierung besagt, dass die Netze geöffnet werden müssen.

Jetzt standen wir vor der Herausforderung, dass die Telekom Austria ein Netz besitzt und die alternativen Anbieter, hinter denen manchmal auch große Konzerne stehen, dieses Netz ganz einfach mitbenutzen dürfen beziehungsweise können. Die Telekom wurde verpflichtet, dieses Netz zur Verfügung zu stellen – nach genau festgesetzten Preisen, die der Regulator festgelegt hat.

Jetzt frage ich mich, da wir hier so wirtschaftsorientiert sind: Welcher Betrieb würde für einen anderen Betrieb Infrastruktur zu Verfügung stellen, und zwar kostendeckend, vielleicht gar unter der Kostendeckung, weil es Ziel des Regulators war, diese Mono­polstellung aufzubrechen und Vergünstigungen für neu in den Markt eintretende Firmen zu ermöglichen? Wer würde als Privater seine Leitungen unter dem Herstel­lungspreis zur Verfügung stellen? (Rufe bei der SPÖ: Niemand!) – Also ich glaube, niemand. (Bundesrat Perhab: Zum Teil machen wir das schon! – Zwischenruf des Bundesrates Keuschnigg.) – Die Angemessenheit? Da sollte man vielleicht wirklich einmal nachlesen, was die Europäische Kommission bei dieser Regulation eigentlich im Hinterkopf gehabt hat. Es ging nicht wirklich darum, eine richtige Chancengleichheit herzustellen, sondern darum, den Zugang zum Markt zu erleichtern. Was heißt aber „erleichtern“? Erleichtern heißt unter dem Einstandspreis. (Bundesrat Keuschnigg: Nein, so steht es nicht im Gesetz!) – Nein, das ist ja sicher nicht so.

Hören Sie bitte ein bisschen zu! Wir reden jetzt nicht über dieses Gesetz, sondern darüber, was die Europäische Kommission im Hinterkopf hatte. Das begann ja bereits unter Thatcher mit der British Telecom. Und wenn wir uns die British Telecom an­schauen, dann sehen wir, was aus der British Telecom geworden ist.

Aber, um wieder auf unsere wirtschaftlichen Aspekte zurückzukommen: Wenn plötz­lich, obwohl wir uns immer dagegen verwahrt haben, beim Ausbau des Glasfaser­netzes und der Breitbandinfrastruktur von Infrastruktur geredet wird, dann sollten wir uns überlegen, was „Infrastruktur“ bedeutet.

Wir sind jedenfalls auf dem Weg, und das zeigen auch die diversen Fachmessen  (Bundesrat Schennach: Wer ist „wir“? Die ÖVP hat sich immer dagegen verwehrt!) – Kollege Schennach, es gibt auch noch andere Fraktionen, keine Frage. – Es gibt einige


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