BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 78

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Fachmessen, die uns zeigen, was im Elektronik-, im Breitband- und im Glasfaser­bereich in Zukunft alles möglich sein wird.

Wir sind nicht mehr sehr weit entfernt von Science-Fiction-Filmen. Bald werden wir zum Eiskasten gehen und fragen: Was ist da? Oder wir werden anrufen und unseren Eiskasten fragen: Was müssen wir einkaufen? Oder er schickt uns eine SMS: Die Milch ist sauer geworden, bitte einen Liter Milch kaufen. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Wir werden also riesige Datenmengen beziehungsweise ‑pakete übertragen müssen, die wir mit unserem derzeitigen Netz nicht wirklich realisieren können. Und das bedeutet eben auch den Ausbau dieses Netzes.

Der Ausbau dieses Netzes und der Umstieg von Kupfer auf Glasfaser ist ein Ausbau-Programm. Mit 10 Millionen € werden wir da nicht sehr weit „hupfen“, das ist gar keine Frage, aber wir haben nie gesagt, dass das ausreichen wird. Es gibt eine Verpflichtung der verschiedenen Unternehmen, die hier mit partizipieren wollen und daher auch für den Ausbau verantwortlich sind.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass wir es als echte Infrastruktur Österreichs betrachten, aber dann ist dafür der Staat zuständig und nicht die Firmen. Da muss sich die ÖVP einmal darüber einig werden, was sie will. (Bundesrat Keuschnigg: Ja, aus­gerechnet wir! – Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) – Ja wer sonst, wenn nicht ihr?

Warum sollte ein einzelnes Unternehmen diesen gesamten Ausbau bezahlen, um dann wieder nach einiger Zeit als böser, garstiger, den Markt beherrschender Monopolist betrachtet zu werden?! Und dann wird womöglich gesagt: Du hast das ausgebaut, aber wir zahlen dir nichts dafür, du musst uns die Leitungen zur Verfügung stellen. Mit dieser Diskussion, die wir hier führen, und mit diesen Betrachtungen kann ich mich nicht ganz anfreunden. Entweder – oder, darüber sollten wir uns klar werden.

Dieses Telekommunikationsgesetz ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass wir eine Chance auf den Ausbau des Glasfasernetzes haben. In wesentlichen Bereichen trifft dieses Telekommunikationsgesetz auch die Regulierung, auch Wünsche der Regulierung. Es waren auch, wenn ich richtig informiert bin, Tele­kommunikationsunternehmer mit eingeladen, die mitdiskutiert haben und dieses Ge­setz nicht verdammt haben.

Wir werden jedenfalls diesem Gesetzesbeschluss, nachdem er den Nationalrat pas­siert hat, ebenfalls zustimmen. Ich glaube, wir können das mit ruhigem Gewissen tun, denn das ist wichtig für die Zukunft Österreichs. (Beifall bei der SPÖ.)

13.13


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.

 


13.14.03

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf als letzte Rednerin ganz kurz zusam­menfassen und die positiven Auswirkungen auf die Arbeitsplätze herausstreichen.

Die vorliegende Novelle des Telekommunikationsgesetzes hat zum Ziel, den Ausbau von leistungsfähigem Breitband schneller und effizienter zu gestalten. Vor allem sollen Investitionsanreize ausgelöst werden, die neben den Ballungsräumen auch den ländlichen Raum mit leistungsfähigen Bandbreiten versehen sollen. Wichtig ist für mich, dass durch diese Novelle die Nutzung beziehungsweise Mitbenützung aller be­reits bestehenden Leitungen, Leerrohre, Kabelschächte und so weiter durch unter­schiedliche Anbieter ermöglicht wird.

 


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