Geschätzte Damen und Herren! Was ist eigentlich diese Eisenbahnregulierungsstelle? Sie setzt sich aus der Schienen-Control Kommission und der Schienen-Control GmbH zusammen. In der Kommission gibt es drei Mitglieder, wovon eines vom Bundesministerium für Justiz – es muss dem Richterstand angehören – und zwei vom Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ernannt werden.
Die Schienen-Control GmbH, verankert im BMVIT, erledigt einerseits die inhaltliche und organisatorische Aufbereitung der Unterlagen für die Kommission, andererseits hat sie eigene Aufgaben im Bereich der Marktbeobachtung und der Statistik. Es gibt auch eine Schlichtungsstelle, deren Aufgaben sie ebenfalls wahrnimmt.
Was sind die Aufgaben der Eisenbahnregulierungsstelle? Unabhängige und weisungsfreie Regulierungsbehörden sind ein wesentlicher Bestandteil des strategischen Konzepts der EU zur Liberalisierung des Eisenbahnsektors. Gemäß Artikel 30 der Richtlinie und deren Umsetzung im österreichischen Eisenbahngesetz hat die Eisenbahnregulierungsstelle insbesondere gegen ungerechte Behandlung von Eisenbahnunternehmungen einzuschreiten, und zwar hinsichtlich Schienennetz, Nutzungsbedingungen und deren Kriterien, Zugtrassenzuweisungsverfahren, also das heißt Fahrplanerstellung und Infrastrukturbenutzungsentgelte. Sie schreitet natürlich auch aufgrund von Beschwerden von Eisenbahnunternehmungen und auch von Amts wegen ein.
In der Praxis schaut das dann so aus: Die Verpflichtung zum amtswegigen Einschreiten bedingt die routinemäßige Prüfung sämtlicher regulierungsrelevanter Verträge und Urkunden zwischen den Eisenbahnunternehmungen und deren Schienen-Control Kommission.
Im Jahr 2007 ergaben sich insgesamt 82 zu prüfende Unterlagen. Obwohl es in einigen Fällen Beanstandungen der vorgelegten Unterlagen gab, wurden letztendlich keine Bescheide ausgestellt, da die Sachverhalte immer im Vorfeld bereits ausdiskutiert und geklärt werden konnten und freiwillig den Änderungen zugestimmt wurde.
Konflikte betrafen in der Vergangenheit überwiegend Probleme auf den Anschlussbahnen. Das heißt, es ging um Gebühren für die Benutzung, um den Anschluss an das Netz der ÖBB und um Zugangsrechte für die Anschlussbahnen im Allgemeinen.
Auch im Bereich der Marktbeobachtung ist diese Institution zuständig. Wir haben derzeit 24 Privateisenbahnunternehmungen, die auf dem Schienennetz der ÖBB unterwegs sind, und durch die Liberalisierung drängen natürlich immer mehr Unternehmungen auf die Schiene.
Im Güterverkehr konnten wir, wie wir im Ausschuss schon erfahren haben, einen Zuwachs von 3,3 Prozent lukrieren. 2007 hat sich das so niedergeschlagen, dass wir im Güterverkehr einen Zuwachs von 7,7 Prozent auf 8,9 Prozent hatten. Wir haben natürlich noch nicht den Wert erreicht wie in Deutschland; dort liegt der Wert derzeit bei 17 Prozent.
Die Privatbahnen betreiben natürlich am liebsten Ganzzüge, weil das das beste Geschäft ist. Bei Verschubarbeiten fallen immer Mehrkosten an, das heißt, Privatbahnen sind bestrebt, Ganzzüge von Ost nach West zu führen. Speziell bei der Voest sieht man, dass sie über die Voest-Tochter LogServ ihre eigenen Rohstoffe und ihre Produkte selbst transportiert.
Beim Personenverkehr ist anzumerken, dass wir in diesem Bereich fast keinen Wettbewerb haben. 99 Prozent befördern die ÖBB, lediglich 1 Prozent entfällt auf den City Airport Train beziehungsweise die Außerfernbahn.
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