BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 83

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Allerdings wenn man sich die Zahl der beförderten Personen ansieht, dann schaut das schon ein bisschen freundlicher aus: Insgesamt 10 Prozent der beförderten Personen werden von Privatbahnen befördert. (Präsident Preiner übernimmt den Vorsitz.)

Natürlich gibt es auch eine Schlichtungsstelle; gerade im Personenverkehr spielt die Frage der Kundenzufriedenheit eine große Rolle. Nach dem Vorbild der übrigen Re­gulierungsbehörden wurde daher mit der Eisenbahngesetznovelle 2006 auch bei der Schienen-Control GmbH eine Schlichtungsstelle eingerichtet.

100 Fälle wurden in diesen Schlichtungsstellen behandelt – nur kurz einige Punkte, worum es da geht –: Mangelnde Information, das hört man immer wieder; so etwa zu wenige Lautsprecherdurchsagen, ungenügende oder gar keine Information betreffend Verspätungen. Weiters: Tarifprobleme; Beschwerden wegen der aufgestellten Auto­maten, auch immer wieder Beschwerden, dass sich ältere Personen keine Fahrkarte lösen können, weil sie den Automaten nicht bedienen können und dann im Zug Strafe zahlen müssen.

Beschwerden gibt es auch immer wieder betreffend Ausstattung und Qualität der Züge, wobei dazu zu sagen ist: Natürlich kostet das Wagenmaterial sehr viel Geld, und es gibt auch da immer wieder Verbesserungen, aber das geht nicht so schnell, wie das Material verbraucht wird.

Weitere Beschwerde: schlechtes Fahrplanangebot. – Ja, aber für jeden einen eigenen Fahrplan zu gestalten, das kann, wie ich meine, auch nicht Sinn und Zweck sein.

Kurz noch zum Bericht des Biopatent Monitoring Komitees, eines Komitees, das nach Vorlagen des Nationalrates geschaffen wurde. Im Ausschuss haben wir ja erfahren, dass sich einige Mitglieder dieses Komitees zurückgezogen haben, so zum Beispiel die Bundesarbeiterkammer, die leider keine Ressourcen zur Mitarbeit frei hat; ebenso davon zurückgezogen haben sich die Vertreter des Gentechnik-Volksbegehrens, die in dieses Komitee aufgenommen wurden. Sie haben sich ohne eine förmliche Mitteilung zurückgezogen und weder an der Berichterstellung noch sonst mitgearbeitet.

Was umfasst die Tätigkeit dieses Komitees? – Die Überprüfung der nationalen Er­teilung und Spruchpraxis, also nur jener vom Österreichischen Patentamt selbst erteil­ten Patente; das sind lediglich 0,33 Prozent der Gesamtsumme der für Österreich gültigen Biopatente; die überwiegende Mehrheit stammt aus Erteilungen seitens des Europäischen Patentamtes.

Konkret hat das Komitee die seit Jänner 2006 bis 2009 vom Österreichischen Patent­amt insgesamt 67 erteilten Patente mit biotechnologischem Bezug überprüft und als den gesetzlichen Vorgaben entsprechend beurteilt.

Abschließend gibt dieser Bericht einen Überblick über die vom Europäischen Gerichts­hof und von den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes getroffenen Entscheidungen sowie über die wichtigsten anhängigen Fälle im Bereich des Patent­wesens; ebenso über weitere aktuelle Entwicklungen über Aufgaben innerhalb der EU.

Auch noch einige Bemerkungen zum Legislativ- und Arbeitsprogramm; davon haben wir ja in der letzten Zeit sehr wenig gehört. Die tschechische EU-Präsidentschaft hat dieses Thema leider nicht aufgegriffen, und zwar unter dem Vorwand, die EU-Kom­mission habe noch keine Vorschläge gemacht. Seitens der schwedischen EU-Präsi­dentschaft wurde aber bereits gestern die EU-Rats-Arbeitsgruppe eingesetzt; einige wichtige Punkte möchte ich noch kurz hervorheben.

Bei uns im Ministerrat wurde ja bereits vorgearbeitet, wobei einige Punkte dieses intelligente Verkehrssystem betreffen. Wichtig ist eben ein gemeinsames europäisches Vorgehen, um die Effizienz zu steigern und Synergien nützen zu können. In den


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