BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 94

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.14.0910. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten (Zahlungs­dienstegesetz – ZaDiG) erlassen und das Bankwesengesetz, das Fern-Finanz­dienstleistungs-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarktauf­sichtsbehör­dengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Überweisungsgesetz aufge­hoben wird (207 d.B. und 213 d.B. sowie 8117/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Bitte um den Bericht.

 


14.14.17

Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten erlassen und das Bankwe­sengesetz, das Fern-Finanzdienstleistungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Überweisungsgesetz auf­ge­hoben wird.

Meine Damen und Herren, der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


14.15.10

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden bei diesem Zahlungs­dienstegesetz zwar von der Umsetzung einer EU-Richtlinie, sind aber doch der Auffassung, dass dieses Gesetz höchst an der Zeit ist, weil wir gerade in dieser Zeit Rechtssicherheit im Bereich der Finanzmärkte schaffen und da auch das Vertrauen wiederherstellen müssen.

Deshalb ist, wie ich meine, die Umsetzung dieser EU-Richtlinie von größter Wichtigkeit. Es ist aber erstaunlich, dass in diesem großen EU-Binnenmarkt, den es ja schon seit Jahrzehnten gibt, erst seit eineinhalb Jahren ein Rechtsrahmen für diese Zahlungs­dienste besteht. Es ist daher, wie bereits gesagt, höchst an der Zeit, dass Österreich diese Materie auch in österreichisches Recht übernimmt.

Mit einer Harmonisierung der Zahlungsdienste innerhalb der Europäischen Union wird auch damit aufgeräumt, dass in der EU insgesamt 27 verschiedene rechtliche Ausfor­mungen im Zahlungsverkehr gegeben waren, was natürlich auch zu erhöhten Kosten für Anbieter und Kunden geführt hat.

Diese Richtlinie bringt also Rechtssicherheit und für die Kunden positive Effekte; summa summarum geht es um eine Beschleunigung des Zahlungsverkehrs. Ab Novem­ber 2009 werden Fristen in Bezug auf Gutschriften auf drei Tage verkürzt; ab Jän­ner 2012 von drei Tagen auf einen Tag.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite