BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 98

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Das kann nämlich sein, in Österreich ist es allerdings zu bezahlen. Während die EU sagt, wenn man es so macht, wie sie es vorschlägt, ist die Auskunft einmal im Monat nicht zu bezahlen, regeln wir das heute so, dass es zu bezahlen ist. – Das alles sind Dinge, von denen ich sage, das sie im Interesse der Banken sind, aber mit Sicherheit nicht im Interesse der User.

Was aber im Interesse aller ist – auch der Firmen oder jener, die viel Zahlungsverkehr haben – und wenn schon die Wirtschaft europäisch ist, ist, dass wir hier endlich ein­heitliche Rahmenbedingungen und EU-Mindeststandards schaffen, insbesondere bei den Haftungen, das ist ja auch relativ wichtig.

Was die Zinsvorteile betrifft, muss man fairerweise von Regierungsseite sagen: Da, liebe Konsumentinnen und Konsumenten, müsst ihr bis 2012 warten, weil das haben wir hier nicht vorgesehen. – Aber im Prinzip ist diese neue Ära, die hier im Bereich der Zahlungsdienste eingeläutet wird, eine sehr wichtige Ära.

Man könnte auch sagen, wir schaffen heute mit unserer Abstimmung eine Art „Bank light“, ein zusätzliches „Bank light“-System – light im Sinne von „leicht“. Das heißt, wir werden leichtere Zugangsmöglichkeiten niederschwelliger Art für Unternehmen, aber auch für Einzelpersonen haben, und wir werden letztlich dann, wenn 2012 da ist, wirklich eine deutliche Beschleunigung haben.

Das ist begrüßenswert und deshalb werden wir zustimmen. – Danke. (Beifall der Bun­desräte Kerschbaum und Dönmez, bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Mag. Ebner und Zangerl.)

14.30


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


14.31.00

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Eigentlich könnte ich mit den gleichen Worten beginnen wie Kollege Schennach, der meinte, dass nach Edgar Mayer und Wolfgang Schimböck alles gesagt sei – er hat dann aber trotzdem auch Ausführungen angehängt, was ich jetzt in kurzer Form gleichfalls machen möchte. Ich kann nämlich diesmal alle Aus­führungen des Kollegen Schennach voll unterstützen, und er hat, denke ich, betreffend die Wirtschaftskrise – Auslöser war ja die Bankenkrise – richtig argumentiert.

Das Positive an diesem neuen Gesetz ist also, dass sämtliche Zahlungsdienste euro­paweit einen einheitlichen Rechtsrahmen erhalten und sich dadurch auch die Finanz­marktaufsicht leichter tun wird, in Zukunft zu verhindern, dass es solche Dinge gibt, wie es sie in der Vergangenheit gegeben hat.

Die Ausweitung der Einlagensicherheit ist zu begrüßen. Gemeinschaftliche Rahmen­bedingungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen, das sind Dinge, die wir schon lange gefordert haben und die nun auch in diesem Gesetz verpackt sind. Das führt dazu, dass Kunden große Rechtssicherheit durch einheitliche Rechtsgrundlagen erhalten – ein Vorteil für die Kunden, meiner Ansicht nach! Die verkürzte Überweisungsdauer, die von Herrn Kollegem Schennach angeführt wurde, ist teilweise darin enthalten, geht aber nicht weit genug: Sie ist nach wie vor ein wichtiger Punkt, der in der Zukunft noch geändert gehört.

Es gibt aber auch negative Begleiterscheinungen – ein paar Sätzen dazu: Es ist große Vorsicht bei der Ausweitung im Finanzbereich geboten! Banken könnten durch die Ausweitung der Konkurrenz geschwächt werden, und das würde eher kontraproduktiv dazu sein, dass die österreichische Bundesregierung ein sogenanntes Bankenpaket geschnürt hat, um den Banken zu helfen. Durch größeren Wettbewerb kann es wieder


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