BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 103

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14.47.27

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Grüne, Niederösterreich. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Zum Thema Katastrophenfondsgesetz steht auf der Homepage des Finanz­minis­teriums:

„Der Katastrophenfonds wurde für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophen­schä­den eingerichtet.“

Ich möchte jetzt nicht viel mehr vorlesen, aber es heißt dann: „Weiters werden aus Mitteln des Katastrophenfonds auch Einsatzgeräte für Feuerwehren sowie das Warn- und Alarmsystem mitfinanziert und Hagelversicherungsprämien gefördert.“

Wir werden natürlich zustimmen, wenn heute beschlossen wird, dass die Finan­zierungssicherheit der Feuerwehren auch aus Mitteln des Katastrophenfonds weiter gewährleistet werden soll. Ich denke, in den letzten Tagen – das haben schon viele erwähnt – wurde wieder unter Beweis gestellt, wie wichtig dieses Freiwilligensystem in Österreich ist, wie wichtig es ist, dass wir ausreichend Feuerwehrmänner und -frauen finden, die sich diese Arbeit freiwillig antun, die natürlich eine gewisse Befriedigung bringt, aber eben eine freiwillige Arbeit ist, für die man bekanntlich kein Geld bekommt.

Wir wissen – viele von uns sitzen ja auch in den Gemeinderäten –, dass sich die wenigsten Gemeinden in Österreich die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr und den Verzicht auf dieses Freiwilligensystem leisten könnten.

Es ist aber auch bekannt und auch schon sehr lange in Diskussion, dass nach wie vor nicht jeder Arbeitgeber glücklich ist, wenn seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen die Flut kämpfen und deshalb nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Dass diesbezüglich endlich einmal Lösungen gefunden werden sollten, ist auch schon lange bekannt. Diese Lösungen werden sicher nicht heute in dieser Sitzung gefunden werden, aber ich möchte daran erinnern.

Ich möchte auch daran erinnern, dass das letzte Jahrhunderthochwasser 2003 war (Ruf bei der ÖVP: 2002!) und dass wir heuer schon wieder nicht ganz ein Jahr­hunderthochwasser, aber doch in etwa ein 30-jährliches Hochwasser hatten. Sprich, 30-jährliches und 100-jährliches Hochwasser werden offensichtlich immer häufiger; es gibt auch Studien, die das belegen. Es werden solche Fälle und Katastrophen, wenn wir nichts dagegen unternehmen, einfach zunehmen und stärkere Schäden anrichten.

Vorbeugen heißt deshalb auf der einen Seite Klimaschutz – das Wort „Klimaschutz“ ist schon in aller Munde; es wäre aber schön, wenn viel mehr umgesetzt würde. Ich erinnere nur an das Klimaschutzgesetz, das bereits vor einem Jahr im Bundesrat schon einmal zum Thema gemacht wurde. Damals hat uns der Herr Minister ver­sichert, es werde bald in Kraft treten, dafür brauchten wir gar keinen Antrag mehr. Bis heute gibt es das nicht, und der neue Minister versichert uns jetzt wieder, dass das Klimaschutzgesetz, das er mit den Ländern ausverhandeln wird, bald in Kraft treten wird.

Der vorige Umweltminister ist jetzt Finanzminister, das heißt, dieser Wechsel hat sich auf das Klimaschutzgesetz bisher nicht ausgewirkt.

Vorbeugen gegen Unwetterkatastrophen und vor allem Flutkatastrophen betrifft aber auch den Bereich Umwidmungen. Vor allem die Gemeinden müssen sich den Kopf darüber zerbrechen, ob es immer sinnvoll ist, alle Grenzen, bis zu denen etwas erlaubt ist, auszunützen und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten alles zu verbauen.

Ich komme aus Korneuburg und muss sagen, wir haben dieses Problem selbst vor Ort. Ich kämpfe diesbezüglich schon lange gegen den Bürgermeister und denke, dass es


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