BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 104

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irgendwann einmal so weit sein muss, dass man sich überlegt, wie man Umwidmungs­gewinne auch einmal dazu verwenden kann, Rückwidmungen gegenzufinanzieren, denn dass es dazu früher oder später kommen wird – gerade im Bereich der Hoch­wässer –, ist unumgänglich.

Ich möchte noch kurz auf einen Fall eingehen, weil ich erst vor Kurzem wieder ange­rufen und gefragt wurde, wie es denn da weitergeht. Ich habe am 25. Juli 2006 eine Anfrage gestellt, damals noch an Herrn Minister Pröll, bezüglich des Lanzenkirchner Werkskanals. Das Problem vor Ort ist: Der Lanzenkirchner Kanal ist ein Seitenarm der Leitha, die Leitha wurde reguliert, und der Kanal wurde mehr oder weniger abgetrennt und wird jetzt durch einige andere Bäche gespeist.

Durch diese Eingriffe ist es jetzt aber so, dass der Werkskanal verschlammt, weil im Normalfall nicht mehr die nötige Wassermenge durchfließt. Es gab vonseiten des Leitha-Fischa-Wasserwerksvereins immer wieder Aufrufe, dass diese Verschlammung endlich beseitigt werden müsse, von Bundesseite. Es wurde vom Umweltanwalt in Niederösterreich sogar interveniert, schon 1999 – auch das war ohne Erfolg. Kurzum, seit 1993 ist das Thema auf dem Tisch, es müsste der Schlamm aus dem Flussbett entsorgt werden – der Bund wäre dafür zuständig; keiner hat es gemacht. Es gibt Rechtsstreitigkeiten, Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, die belegen, dass die Behörde für das Ausbaggern zuständig ist – geschehen ist nichts.

Was war? – Vorige Woche ist es wieder zu einer Überflutung gekommen, und Herr Landeshauptmann Pröll hat in die Gegend fahren müssen, um gegenüber den Leuten dort sein Bedauern darüber auszudrücken, dass es leider wieder zu einem Hoch­wasser gekommen ist.

In Wirklichkeit gibt es niemanden und keine Stelle – außer dem „Salzamt“ –, wo man sich beschweren kann, denn der Bund wäre ja dafür zuständig gewesen, dort Vorkehrungsmaßnahmen zu treffen, damit es eben zu keiner Überflutung mehr kommt. Das wäre auch eine relativ kostengünstige Variante gewesen: im Vergleich zu den Schäden, die durch ein Hochwasser entstehen.

Ich möchte deshalb noch einmal appellieren, dass man darauf achtet, dass die Mittel des Katastrophenfonds sorgfältig verwendet werden. In den letzten Jahren gab es immer wieder Zugriffe auf den Katastrophenfonds, die nicht immer direkt im Zusam­menhang mit dem Sinn und Zweck dieses Fonds standen. Vielleicht muss man sich auch überlegen, wie man diesen Fonds künftig höher dotiert. Momentan ist es so, dass er aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer gespeist wird. Es ist nicht zu erwarten, dass Einkommen- und Körperschaftsteuer heuer und in den nächsten Jahren großartig ansteigen, also werden auch die Fondsmittel nicht viel höher werden.

Möglicherweise muss man sich deshalb weitere Finanzierungsmöglichkeiten für diesen Fonds überlegen, denn es ist, wie gesagt, zu befürchten – es gibt ausreichend Studien dazu –, dass der Katastrophenfonds in den nächsten Jahren immer wieder benötigt wird, dass wir da Mittel brauchen und zur Verfügung stellen müssen. (Beifall der Bun­desräte Dönmez, Schennach und Mag. Ebner.)

14.54


Präsident Erwin Preiner: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hensler. – Bitte.

 


14.54.51

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir vorerst eine Bemerkung zu den Ausführungen meiner Kollegin Kerschbaum. Kollegin Kersch-


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