BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 113

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Erstens bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Des Weiteren darf ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang bringen.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich darf daher ebenfalls sofort zur Antragstellung kommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich darf ich noch den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend Protokoll gemäß Art. 34 des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennach­weissystems für Zollzwecke bringen.

Dieser Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich darf also wieder gleich zur Antragstellung kommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


15.25.31

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich werde kurz auf zwei dieser drei Geset­zes­materien eingehen.

Erstens: Die Änderung des österreichischen Anteils am Internationalen Währungsfonds ist deshalb erforderlich, weil Österreich nicht entsprechend seiner berechneten Quote vertreten ist. Das klingt schwierig, ist es aber nicht. – Ich hoffe, dass die Verhand­lungen in den ersten Reihen nicht meiner Person gewidmet sind, sondern dem Inter­nationalen Währungsfonds. – Ich danke.

Der IMF – oder, auf Deutsch gesagt, IWF – ist eine als Fonds organisierte Einrichtung, in die die Mitgliedsländer entsprechend ihrer weltwirtschaftlichen Stärke sogenannte Quoten einzahlen. Einerseits sind diese Quoten die wichtigsten Finanzquellen des IWF, andererseits bestimmen sie den Zugang der Mitgliedstaaten zu den Krediten.

So wären, um ein Beispiel zu nennen, ohne die Interventionen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank ganze Volkswirtschaften – zum Beispiel jene Litauens, Ungarns, Rumäniens, Polens, Serbiens oder der Ukraine – dem Staatsbank-


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