nung sind. Der Ausschuss hat seine Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Erwin Preiner: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Präsident Erwin Preiner: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (678/A und 282 d.B. sowie 8130/BR d.B. und 8132/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden (283 d.B. sowie 8131/BR d.B. und 8133/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche ich die Debatte unter einem durchführen werde.
Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Keuschnigg. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatter Georg Keuschnigg: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
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