BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 10

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Ich stelle den Antrag, gegen diesen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz sowie das Beamten-Kranken- und ‑Unfallver­sicherungsgesetz geändert werden.

Dieser Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Ich stelle den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile es ihm.

 


13.08.13

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­her Bundesrat! Wenn am Dienstag das Europäische Parlament zu seiner Konstituie­rung zusammentritt, wird das im Jahr 2005 beschlossene, aber nunmehr in Kraft tre­tende Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments Wirklichkeit. Das saniert einen seit Jahrzehnten als ungenügend und unbefriedigend kritisierten Zustand. (In­folge einer Schaltung auf dem Präsidium beginnt am Rednerpult das rote Lämpchen zu leuchten.) – Herr Präsident, ich habe erst angefangen. (Heiterkeit. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie meinen, ich bin jetzt schon zu lang? – Okay.

Es wird damit ein seit Jahrzehnten kritisierter, sehr, sehr prekärer Zustand saniert, der weit in die Geschichte zurückreicht. Es weiß ja heute kaum jemand mehr, dass sich das Europäische Parlament ursprünglich als Nebenbeschäftigung nationaler Parlamen­tarier, die in dieses Gremium ohne Zusatzgehalt delegiert worden waren, etabliert hat. Diese Regelung ist auch beibehalten worden, nachdem die ersten und weitere Volks­wahlen zum Europäischen Parlament stattgefunden hatten.

Das war schon in dieser Zeit, in der Europäischen Union der Sechs, nicht ganz unpro­blematisch. Aber es hat natürlich zunehmend an Legitimation verloren, und zwar in dem Maße, in dem die Europäische Union erweitert wurde oder auch Staaten mit einem sehr viel niedrigeren Sozialprodukt und entsprechend niedrigeren Abgeordne­tenbezügen Mitglied geworden sind.

Gerade diese Tatsache, dass unter den Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewaltige, national bedingte Einkommensunterschiede bestanden haben, hat zu dem zweifellos zu Missbräuchen Anlass gebenden sonstigen Entschädigungssystem ge­führt, weil man augenzwinkernd immer gesagt hat: Na gut, es gibt Mitgliedstaaten, in denen die Bezüge deutlich niedriger sind; aber wenn wir hier in den sonstigen Leistun­gen, die den Abgeordneten zur Verfügung stehen, ein bisschen höher hinaufgehen, kommen auch die zu ihrem Geld.

Wir wissen alle aus unserer politischen Erfahrung, dass Lösungen, die mit Augenzwin­kern getroffen werden, immer die schlechtesten sind. Das war eine schlechte Lösung! Es hat mehrerer Anläufe bedurft, bis es zur Beschlussfassung dieses Abgeordneten­statuts gekommen ist, das auch die Auszahlung des Gehaltes, des Kernbereiches der Entschädigung, in die Verantwortung der Europäischen Union – selbstverständlich ins Budget des Europäischen Parlaments – übernommen hat.

Dieses Abgeordnetenstatut, das nun alle nationalen Abgeordneten gleich behandelt, tritt, wie gesagt, am Dienstag, also mit der Konstituierung des neu gewählten Europäi-


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