BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 11

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schen Parlaments, in Kraft. Daher ist es notwendig, dass wir uns zu dieser Sitzung zu­sammengefunden haben, um dem Beschluss des Nationalrates dadurch, dass kein Einspruch erhoben wird, die Gültigkeit vor diesem Dienstag zu ermöglichen, um die Folgen dieser europäischen Regelung für die österreichischen Parlamentarier entspre­chend gesetzlich zu regeln.

Die Regelungen sind nahe liegend: Für alle jene Abgeordneten – das sagen auch die Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts –, die erstmals gewählt sind – und das sind ja auch in der österreichischen Delegation eine Reihe von ihnen –, gelten die Bestimmun­gen des Abgeordnetenstatuts vom ersten Tag ihrer Amtsausübung an. Jenen Abgeord­neten, die bereits in vergangenen Legislaturperioden dem Parlament angehört haben, steht ein Optionsrecht innerhalb von 30 Tagen zu. Sie können – die spiegelbildliche Regelung ist auch in der ersten der beiden Vorlagen enthalten – innerhalb von 30 Ta­gen zugunsten des Verbleibens im bisherigen österreichischen Entschädigungssystem oder Gehaltssystem optieren.

Die Bezüge, die vom Europäischen Parlament ausgezahlt werden, unterliegen der Be­steuerung durch die EU selbst – es gilt also jene Regelung, die auch für die Mitarbeiter von Kommission und Rat selbstverständlich ist –, und Österreich macht von dem Pro­gressionsvorbehalt, der in den Regelungen des Statuts vorgesehen ist, Gebrauch. Das soll heißen, dass zwar dieses Gehalt der Besteuerung durch die EU unterliegt, dass aber bei der Ermittlung des Steuersatzes für allfällige weitere Einkünfte dieser Betrag dazugerechnet wird, sodass die für den Restbetrag gültige Steuerstufe entsprechend höher ausfällt. Das ist eine vernünftige Regelung, weil es doch den einen oder anderen geben kann, der weitere Bezüge bezieht.

In weiterer Folge haben wir auch Regelungen vorgesehen, die hinsichtlich des Kran­kenversicherungssystems den österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Par­lament das Verbleiben im österreichischen System ermöglichen, weil es hier doch um eine umfassendere und, mit Verlaub gesagt, auch gewohnte Regelung geht, wohinge­gen die Vorsorge, die im Europäischen Parlament getroffen wird, eine andere und we­sentlich kompliziertere ist. Und wenn man annimmt, dass diese Abgeordneten im Re­gelfall, wenn es um eine ernster zu nehmende Behandlung geht, diese im Heimatland abwickeln werden, ist unser System mit der e-card um einiges einfacher als eines mit Ansuchen und Bewilligung, wie das im Europäischen Parlament der Fall ist.

Noch einmal: Es handelt sich nicht darum, Neuregelungen in dem Sinne zu schaffen, dass dieser Personenkreis begünstigt wird. Ganz im Gegenteil, die Bezüge, die jetzt ausgezahlt werden – der Kollege hat das im Ausschuss auch nachgefragt –, sind brutto niedriger; durch das andere Besteuerungssystem wird ungefähr dasselbe herauskom­men. Aber wir haben hier gleichzuziehen mit den anderen Mitgliedstaaten, wir haben das rechtzeitige Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts auch nationalrechtlich zu er­möglichen.

Das ist der Grund, warum wir dieser Regelung selbstverständlich zustimmen. Ich darf diesen Beschluss damit verbinden, den – und zwar allen – von Österreich ins Euro­päische Parlament entsandten Mitgliedern eine erfolgreiche fünfjährige Amtsperiode im Interesse unseres Landes und seiner Bürger zu wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

13.16


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


13.16.16

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Professor Konecny bereits


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