BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 13

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aber nicht eine Sache, die wir hier zu klären haben, sondern es ist Sache des Euro­päischen Parlaments, das zu klären.

Ich glaube, da wird noch einige Diskussion notwendig sein, dass wir irgendwie aus die­ser kleinen Form der Sklavenhaltergesellschaft herausfinden, was persönliche Mitar­beiter und Mitarbeiterinnen betrifft, aus welchem Umfeld sie auch immer kommen. Ich nehme jetzt einmal an, dass im Europäischen Parlament unheimlich viele Leute fleißig und engagiert arbeiten, sonst wäre die Arbeit gar nicht möglich. Aber es hat Probleme gegeben! Nicht umsonst ist ja eine Namensliste in Österreich dadurch auch künstlich am Leben gehalten oder belebt worden.

Manche Nationalstaaten oder Abgeordnete mancher Nationalstaaten werden jetzt ein bisschen eine Krise bekommen. Das gilt zum Beispiel für unser großes südliches Nachbarland, das ja nahezu die doppelten Bezüge für einen EU-Parlamentarier vorge­sehen hatte.

Ich finde, das ist schon der richtige Weg. Es sollten, wenn Menschen in derselben Funktion tätig sind, für welches Land auch immer, ob das jetzt Bulgarien, Rumänien, Italien, Österreich, Schweden oder Finnland ist, diese Menschen in der gleichen Funk­tion, die von den Bürgerinnen und Bürgern in dieses Gremium hinein gewählt wurden, auch das gleiche Einkommen für diese Tätigkeit, die sie erbringen, haben. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Wir brauchen uns hier nicht zu fürchten, der Betrag ist der gleiche.

Wir kennen das Problem des Optierens, jetzt nicht aus dem Südtirol von seinerzeit, sondern aus dem österreichischen Parlament, wo ja vor nicht allzu langer Zeit auch in das Pensionssystem optiert werden konnte: in das Pensionssystem, das heute vor­herrscht, beziehungsweise in das privilegierte Pensionssystem der Vergangenheit im österreichischen Parlament. Es wird jetzt natürlich ein bisschen darauf zu achten sein, wie diese Optionen vor sich gehen. Es wäre schön, wenn auch möglichst viele öster­reichische ParlamentarierInnen in das neue System hinein optieren. Ich glaube, das ist ein faires Zeichen und erspart uns eine weitere Privilegiendebatte.

Insofern sind wir alle hier sehr glücklich, dass das jetzt endlich geschafft ist. Wir hätten es aber ruhig auch im Wahlkampf offenen Auges und offenen Herzens in der Weise beschließen können.

Interessant ist – vielleicht noch ein Satz –, dass Deutschland im innerstaatlichen Be­reich das bereits ein Jahr vorher beschlossen hat. Dort wird es schon seit einem Jahr praktiziert, und es ist erfolgreich, sodass Deutschland diese Debatte über Privilegien oder über Missbrauch, die wir sonst haben, in der Form nicht kennt, wie sie zum Bei­spiel in Österreich geführt worden ist.

Insofern beschließen wir hier nicht nur etwas, was ein Neuanfang im Europäischen Parlament ist, sondern etwas, was – das ist ja so schön bei Gesetzen – auch erprobt ist! Da kann man einmal sagen: Man sieht es in der Praxis, das Ganze macht Sinn. In dem Sinn wird das, nehme ich an, heute auch einstimmig beschlossen. – Danke. (All­gemeiner Beifall.)

13.23


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile es ihm.

 


13.23.35

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben ja schon alles gehört (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP): Bei der gegenständlichen Änderung des Bezüge­gesetzes, des Einkommensteuergesetzes sowie des Beamten-Kranken- und ‑Unfall-


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