Stenographisches Protokoll
773. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Freitag, 10. Juli 2009
773. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Freitag, 10. Juli 2009
Dauer der Sitzung
Freitag, 10. Juli 2009: 13.01 – 13.28 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden
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Inhalt
Bundesrat
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ................................ 6
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. April 1969 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 390/1970 ..................................................................................... 6
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Belgien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, BGBl. Nr. 415/1973 ............ 7
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Französischen Republik zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 26. März 1993 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBI. Nr. 613/1994 ........................................................................................ 7
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung der Russischen Föderation zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 13. April 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 10/2003 8
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 (3) der Geschäftsordnung des Bundesrates ............................................... 9
Personalien
Verhinderungen ................................................................................................................ 5
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ....................................................................................................... 5
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ............................................................................ 8
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................... 5
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (678/A und 282 d.B. sowie 8130/BR d.B. und 8132/BR d.B.) .......................................... 9
Berichterstatter: Georg Keuschnigg ............................................................................ 10
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden (283 d.B. sowie 8131/BR d.B. und 8133/BR d.B.) 9
Berichterstatter: Georg Keuschnigg ............................................................................ 10
Redner/Rednerinnen:
Albrecht Konecny ................................................................................................... ..... 10
Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 12
Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 13
Johann Ertl .............................................................................................................. ..... 14
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 1, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 15
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 15
Eingebracht wurden
Anfragen der Bundesräte
Mag. Bettina Rausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Gratiseintritt in Bundesmuseen für junge Menschen (2705/J-BR/09)
Wolfgang Schimböck, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Konkurs der GLOBE INVEST AG (2706/J-BR/09)
Georg Keuschnigg, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Glasfaserausbau im ländlichen Raum (2707/J-BR/09)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2464/AB-BR/09 zu 2675/J-BR/09)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2465/AB-BR/09 zu 2676/J-BR/09)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2466/AB-BR/09 zu 2681/J-BR/09)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2467/AB-BR/09 zu 2668/J-BR/09)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2468/AB-BR/09 zu 2677/J-BR/09)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2469/AB-BR/09 zu 2680/J-BR/09)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2470/AB-BR/09 zu 2669/J-BR/09)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2471/AB-BR/09 zu 2674/J-BR/09)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2472/AB-BR/09 zu 2672/J-BR/09)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2473/AB-BR/09 zu 2678/J-BR/09)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2474/AB-BR/09 zu 2679/J-BR/09)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2475/AB-BR/09 zu 2683/J-BR/09)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Investitionen in Oberösterreich (2476/AB-BR/09 zu 2671/J-BR/09)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Investitionen in Vorarlberg (2477/AB-BR/09 zu 2682/J-BR/09)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2478/AB-BR/09 zu 2670/J-BR/09)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2479/AB-BR/09 zu 2673/J-BR/09)
Beginn der Sitzung: 13.01 Uhr
Präsident Erwin Preiner: Ich eröffne die 773. Sitzung des Bundesrates und heiße Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer in unserer Mitte sehr herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)
Das Amtliche Protokoll der 772. Sitzung des Bundesrates vom 2. Juli 2009 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Dr. Magnus Brunner, Mag. Walter Ebner, Mag. Wolfgang Erlitz, Elisabeth Greiderer, Dr. Erich Gumplmaier, Mag. Harald Himmer, Dr. Franz Eduard Kühnel, Mag. Susanne Neuwirth, Wolfgang Schimböck, Werner Stadler, Kurt Strohmayer-Dangl, Reinhard Todt und Christa Vladyka.
Die Beschlussfähigkeit ist trotzdem gegeben. (Heiterkeit.)
Präsident Erwin Preiner: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2464/AB bis 2479/AB beziehungsweise der Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz über die Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines Protokolls
mit der Bundesrepublik Deutschland zur Abänderung des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beziehungsweise
mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Abänderung des am 30. April 1969 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 390/1970, sowie
mit dem Königreich Belgien zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, Bundesgesetzblatt Nr. 415/1973, und
mit der Französischen Republik zur Abänderung des am 26. März 1993 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, Bundesgesetzblatt Nr. 613/1994, beziehungsweise
mit der Regierung der Russischen Föderation zur Abänderung des am 13. April 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, Bundesgesetzblatt III Nr. 10/2003,
sowie der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend
den Aufenthalt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger am 10. Juli 2009 in Berlin beziehungsweise von 13. bis 18. Juli 2009 in Äthiopien und Betrauung des Bundesministers für Wirtschaft, Jugend und Familie Dr. Mitterlehner mit dessen Vertretung beziehungsweise
den Aufenthalt des Bundesministers für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll am 10. Juli 2009 in Kroatien und Betrauung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung Dr. Hahn mit dessen Vertretung
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortungen (siehe S. 3)
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Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Josef Pröll BMF
Finanzminister BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. Juli 2009
GZ: BMF-010221/0987-IV /4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
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„Josef Pröll BMF
Finanzminister BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. Juli 2009
GZ: BMF-010221/0997-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. April 1969 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 390/1970, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
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„Josef Pröll BMF
Finanzminister BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. Juli 2009
GZ: BMF-010221/0996-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Verhandlungen mit dem Königreich Belgien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, BGBl. Nr. 415/1973, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
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„Josef Pröll BMF
Finanzminister BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. Juli 2009
GZ: BMF-010221/0989-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Verhandlungen mit der Französischen Republik zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 26. März 1993 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBI. Nr. 613/1994, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
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„Josef Pröll BMF
Finanzminister BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. Juli 2009
GZ: BMF-010221/1248- IV /4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Verhandlungen mit der Regierung der Russischen Föderation zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 13. April 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 10/2003, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
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Präsident Erwin Preiner: Weiters eingelangt ist der Kulturbericht 2008 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, der dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Des Weiteren eingelangt und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen worden sind jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesord-
nung sind. Der Ausschuss hat seine Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Erwin Preiner: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Präsident Erwin Preiner: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (678/A und 282 d.B. sowie 8130/BR d.B. und 8132/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden (283 d.B. sowie 8131/BR d.B. und 8133/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche ich die Debatte unter einem durchführen werde.
Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Keuschnigg. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatter Georg Keuschnigg: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
Ich stelle den Antrag, gegen diesen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz sowie das Beamten-Kranken- und ‑Unfallversicherungsgesetz geändert werden.
Dieser Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor.
Ich stelle den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile es ihm.
13.08
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Wenn am Dienstag das Europäische Parlament zu seiner Konstituierung zusammentritt, wird das im Jahr 2005 beschlossene, aber nunmehr in Kraft tretende Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments Wirklichkeit. Das saniert einen seit Jahrzehnten als ungenügend und unbefriedigend kritisierten Zustand. (Infolge einer Schaltung auf dem Präsidium beginnt am Rednerpult das rote Lämpchen zu leuchten.) – Herr Präsident, ich habe erst angefangen. (Heiterkeit. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie meinen, ich bin jetzt schon zu lang? – Okay.
Es wird damit ein seit Jahrzehnten kritisierter, sehr, sehr prekärer Zustand saniert, der weit in die Geschichte zurückreicht. Es weiß ja heute kaum jemand mehr, dass sich das Europäische Parlament ursprünglich als Nebenbeschäftigung nationaler Parlamentarier, die in dieses Gremium ohne Zusatzgehalt delegiert worden waren, etabliert hat. Diese Regelung ist auch beibehalten worden, nachdem die ersten und weitere Volkswahlen zum Europäischen Parlament stattgefunden hatten.
Das war schon in dieser Zeit, in der Europäischen Union der Sechs, nicht ganz unproblematisch. Aber es hat natürlich zunehmend an Legitimation verloren, und zwar in dem Maße, in dem die Europäische Union erweitert wurde oder auch Staaten mit einem sehr viel niedrigeren Sozialprodukt und entsprechend niedrigeren Abgeordnetenbezügen Mitglied geworden sind.
Gerade diese Tatsache, dass unter den Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewaltige, national bedingte Einkommensunterschiede bestanden haben, hat zu dem zweifellos zu Missbräuchen Anlass gebenden sonstigen Entschädigungssystem geführt, weil man augenzwinkernd immer gesagt hat: Na gut, es gibt Mitgliedstaaten, in denen die Bezüge deutlich niedriger sind; aber wenn wir hier in den sonstigen Leistungen, die den Abgeordneten zur Verfügung stehen, ein bisschen höher hinaufgehen, kommen auch die zu ihrem Geld.
Wir wissen alle aus unserer politischen Erfahrung, dass Lösungen, die mit Augenzwinkern getroffen werden, immer die schlechtesten sind. Das war eine schlechte Lösung! Es hat mehrerer Anläufe bedurft, bis es zur Beschlussfassung dieses Abgeordnetenstatuts gekommen ist, das auch die Auszahlung des Gehaltes, des Kernbereiches der Entschädigung, in die Verantwortung der Europäischen Union – selbstverständlich ins Budget des Europäischen Parlaments – übernommen hat.
Dieses Abgeordnetenstatut, das nun alle nationalen Abgeordneten gleich behandelt, tritt, wie gesagt, am Dienstag, also mit der Konstituierung des neu gewählten Europäi-
schen Parlaments, in Kraft. Daher ist es notwendig, dass wir uns zu dieser Sitzung zusammengefunden haben, um dem Beschluss des Nationalrates dadurch, dass kein Einspruch erhoben wird, die Gültigkeit vor diesem Dienstag zu ermöglichen, um die Folgen dieser europäischen Regelung für die österreichischen Parlamentarier entsprechend gesetzlich zu regeln.
Die Regelungen sind nahe liegend: Für alle jene Abgeordneten – das sagen auch die Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts –, die erstmals gewählt sind – und das sind ja auch in der österreichischen Delegation eine Reihe von ihnen –, gelten die Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts vom ersten Tag ihrer Amtsausübung an. Jenen Abgeordneten, die bereits in vergangenen Legislaturperioden dem Parlament angehört haben, steht ein Optionsrecht innerhalb von 30 Tagen zu. Sie können – die spiegelbildliche Regelung ist auch in der ersten der beiden Vorlagen enthalten – innerhalb von 30 Tagen zugunsten des Verbleibens im bisherigen österreichischen Entschädigungssystem oder Gehaltssystem optieren.
Die Bezüge, die vom Europäischen Parlament ausgezahlt werden, unterliegen der Besteuerung durch die EU selbst – es gilt also jene Regelung, die auch für die Mitarbeiter von Kommission und Rat selbstverständlich ist –, und Österreich macht von dem Progressionsvorbehalt, der in den Regelungen des Statuts vorgesehen ist, Gebrauch. Das soll heißen, dass zwar dieses Gehalt der Besteuerung durch die EU unterliegt, dass aber bei der Ermittlung des Steuersatzes für allfällige weitere Einkünfte dieser Betrag dazugerechnet wird, sodass die für den Restbetrag gültige Steuerstufe entsprechend höher ausfällt. Das ist eine vernünftige Regelung, weil es doch den einen oder anderen geben kann, der weitere Bezüge bezieht.
In weiterer Folge haben wir auch Regelungen vorgesehen, die hinsichtlich des Krankenversicherungssystems den österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament das Verbleiben im österreichischen System ermöglichen, weil es hier doch um eine umfassendere und, mit Verlaub gesagt, auch gewohnte Regelung geht, wohingegen die Vorsorge, die im Europäischen Parlament getroffen wird, eine andere und wesentlich kompliziertere ist. Und wenn man annimmt, dass diese Abgeordneten im Regelfall, wenn es um eine ernster zu nehmende Behandlung geht, diese im Heimatland abwickeln werden, ist unser System mit der e-card um einiges einfacher als eines mit Ansuchen und Bewilligung, wie das im Europäischen Parlament der Fall ist.
Noch einmal: Es handelt sich nicht darum, Neuregelungen in dem Sinne zu schaffen, dass dieser Personenkreis begünstigt wird. Ganz im Gegenteil, die Bezüge, die jetzt ausgezahlt werden – der Kollege hat das im Ausschuss auch nachgefragt –, sind brutto niedriger; durch das andere Besteuerungssystem wird ungefähr dasselbe herauskommen. Aber wir haben hier gleichzuziehen mit den anderen Mitgliedstaaten, wir haben das rechtzeitige Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts auch nationalrechtlich zu ermöglichen.
Das ist der Grund, warum wir dieser Regelung selbstverständlich zustimmen. Ich darf diesen Beschluss damit verbinden, den – und zwar allen – von Österreich ins Europäische Parlament entsandten Mitgliedern eine erfolgreiche fünfjährige Amtsperiode im Interesse unseres Landes und seiner Bürger zu wünschen. (Allgemeiner Beifall.)
13.16
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.
13.16
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Professor Konecny bereits
ausgeführt hat, ist die konstituierende Sitzung des EU-Parlaments am 14. Juli 2009. Damit beginnt logischerweise eine neue Legislaturperiode, und damit tritt auch dieses sogenannte Abgeordnetenstatut in Kraft, das die allgemeinen Bedingungen für die Ausübung des Mandats festlegt.
Das Abgeordnetenstatut enthält insbesondere Regelungen betreffend Entschädigungsbestimmungen, Übergangs- und Ruhensbestimmungen, und damit werden natürlich auch die nationalen Pensions- und Bezügeregelungen abgelöst. Dies gilt also für jene EU-Abgeordneten, die am 14. 7. 2009 erstmals angelobt werden. Der durchaus sympathische Nebeneffekt für unser Budget ist die Tatsache, dass die Entschädigungen nach dem EP-Abgeordnetenstatut nun aus Mitteln der EU gewährt werden.
EU-Mandatare, die bisher schon im Europäischen Parlament waren, können nun binnen 30 Tagen wählen – wie schon ausgeführt –, ob sie im alten System bleiben oder in die neue Regelung optieren. Ein späterer Wechsel ins Bezügesystem des Abgeordnetenstatuts ist nicht möglich.
Im Bereich des Einkommensteuergesetzes und der Kranken- und Unfallversicherung liegen auch unbedingt erforderliche begleitende Änderungen zur Beschlussfassung vor. Konkret ist vorgesehen, dass alle österreichischen EU-Parlamentarier in die BVA, also in die Beamten-Kranken- und -Unfallversicherung aufgenommen werden, beziehungsweise diese darin zu belassen und auch die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Beitragszahlungen zu erschließen.
Wie heute im Ausschuss schon gehört, ist für die Einkommensteuer eine Änderung wesentlich: die Vermeidung einer Doppelbesteuerung, weil die MEPs mit ihren einheitlichen EU-Entschädigungen der EU-Steuer unterworfen sind und deshalb jegliche Doppelbesteuerung vermieden werden soll. – Der Progressionsvorbehalt wurde von Professor Konecny bereits eindrucksvoll erklärt; das kann ich mir, glaube ich, sparen.
Aus Vorarlberger Sicht vielleicht noch eine kleine Anmerkung, weil wir natürlich – ohne das jetzt werten zu wollen – immer auch mit Sparsamkeit unterwegs sind: Bei einer etwas sensibleren Managementführung hätte man sich vielleicht diese Sondersitzung, wie ich es jetzt einmal nenne, heute ersparen können. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.) – Bitte keine entsprechenden Applause, wir können uns das für den Schluss aufbewahren. (Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)
Wir werden diesen Gesetzesvorlagen, die nachvollziehbar und natürlich auch sinnvoll sind, gerne unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)
13.19
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.
13.19
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Da hat man sich ein bisschen zu viel vor der EU-Wahl gefürchtet – sonst hätten wir das alles ja schon früher machen können! Aber so unterblieb es aus Furcht vor einer Namensliste, denn was mein Vorredner ja irgendwie nicht gesagt hat, ist, dass diese Regelung natürlich auch deswegen notwendig geworden ist, weil es eine ganze Reihe von Missbräuchen gegeben hat.
Wenn der eigene Friseur zum Büromitarbeiter wird, damit der Friseur näher beim Haar ist, oder wenn andere ... (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Konecny: Das verhindern wir mit dem Beschluss aber auch nicht!) – Na ja, ein bisschen schon, lieber Kollege Konecny, da es endlich etwas gibt, worauf wir immer schon hingewiesen haben: ordentliche Dienstvereinbarungen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen! Das ist
aber nicht eine Sache, die wir hier zu klären haben, sondern es ist Sache des Europäischen Parlaments, das zu klären.
Ich glaube, da wird noch einige Diskussion notwendig sein, dass wir irgendwie aus dieser kleinen Form der Sklavenhaltergesellschaft herausfinden, was persönliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betrifft, aus welchem Umfeld sie auch immer kommen. Ich nehme jetzt einmal an, dass im Europäischen Parlament unheimlich viele Leute fleißig und engagiert arbeiten, sonst wäre die Arbeit gar nicht möglich. Aber es hat Probleme gegeben! Nicht umsonst ist ja eine Namensliste in Österreich dadurch auch künstlich am Leben gehalten oder belebt worden.
Manche Nationalstaaten oder Abgeordnete mancher Nationalstaaten werden jetzt ein bisschen eine Krise bekommen. Das gilt zum Beispiel für unser großes südliches Nachbarland, das ja nahezu die doppelten Bezüge für einen EU-Parlamentarier vorgesehen hatte.
Ich finde, das ist schon der richtige Weg. Es sollten, wenn Menschen in derselben Funktion tätig sind, für welches Land auch immer, ob das jetzt Bulgarien, Rumänien, Italien, Österreich, Schweden oder Finnland ist, diese Menschen in der gleichen Funktion, die von den Bürgerinnen und Bürgern in dieses Gremium hinein gewählt wurden, auch das gleiche Einkommen für diese Tätigkeit, die sie erbringen, haben. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Wir brauchen uns hier nicht zu fürchten, der Betrag ist der gleiche.
Wir kennen das Problem des Optierens, jetzt nicht aus dem Südtirol von seinerzeit, sondern aus dem österreichischen Parlament, wo ja vor nicht allzu langer Zeit auch in das Pensionssystem optiert werden konnte: in das Pensionssystem, das heute vorherrscht, beziehungsweise in das privilegierte Pensionssystem der Vergangenheit im österreichischen Parlament. Es wird jetzt natürlich ein bisschen darauf zu achten sein, wie diese Optionen vor sich gehen. Es wäre schön, wenn auch möglichst viele österreichische ParlamentarierInnen in das neue System hinein optieren. Ich glaube, das ist ein faires Zeichen und erspart uns eine weitere Privilegiendebatte.
Insofern sind wir alle hier sehr glücklich, dass das jetzt endlich geschafft ist. Wir hätten es aber ruhig auch im Wahlkampf offenen Auges und offenen Herzens in der Weise beschließen können.
Interessant ist – vielleicht noch ein Satz –, dass Deutschland im innerstaatlichen Bereich das bereits ein Jahr vorher beschlossen hat. Dort wird es schon seit einem Jahr praktiziert, und es ist erfolgreich, sodass Deutschland diese Debatte über Privilegien oder über Missbrauch, die wir sonst haben, in der Form nicht kennt, wie sie zum Beispiel in Österreich geführt worden ist.
Insofern beschließen wir hier nicht nur etwas, was ein Neuanfang im Europäischen Parlament ist, sondern etwas, was – das ist ja so schön bei Gesetzen – auch erprobt ist! Da kann man einmal sagen: Man sieht es in der Praxis, das Ganze macht Sinn. In dem Sinn wird das, nehme ich an, heute auch einstimmig beschlossen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
13.23
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile es ihm.
13.23
Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben ja schon alles gehört (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP): Bei der gegenständlichen Änderung des Bezügegesetzes, des Einkommensteuergesetzes sowie des Beamten-Kranken- und ‑Unfall-
versicherungsgesetzes für EU-Abgeordnete handelt es sich überwiegend um eine Konsensmaterie. Das gilt jedenfalls für die neuen EU-Abgeordneten.
Ein erfreulicher Nebeneffekt für unser Budget ist die Tatsache, dass die Entschädigungsleistungen nach dem Abgeordnetenstatut aus den Gemeinschaftsmitteln bestritten werden.
Wir sind der Auffassung, dass es sich dabei um eine sinnvolle Anpassung hinsichtlich der Einkommensverhältnisse für sämtliche EU-Abgeordnete handelt. Das finden wir vernünftig. Wir unterstützen daher diesen Antrag und halten ihn für einen richtigen und zweckmäßigen Schritt in die richtige Richtung. (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Mag. Klug: Schau, schau! – Weitere Zwischenrufe.)
13.24
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 273/1972, geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und ‑Unfallversicherungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 200/1967, geändert werden.
Ich ersuche auch hier jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident Erwin Preiner: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen, 2705/J bis 2707/J, eingebracht wurden.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, 23. Juli 2009, 9 Uhr in Aussicht genommen.
Ich darf darauf hinweisen, dass wegen der Themenfülle in Aussicht genommen ist, die Sitzung um zirka 21 Uhr zu unterbrechen und am 24. Juli ab 9 Uhr wieder aufzuneh-
men, außer es ist um zirka 19 Uhr ein Ende der Sitzung bis spätestens 23 Uhr absehbar.
Des Weiteren darf ich hier gleich die Gelegenheit nützen und alle Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich bitten, sich 15 Minuten vor Beginn der nächsten Sitzung zu einem gemeinsamen Fototermin auf den Stufen des Parlamentes einzufinden. Sofern dies die Wetterverhältnisse nicht zulassen, wird das Foto in der Säulenhalle im Hohen Hause gemacht.
Für die Tagesordnung der nächsten Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 21. Juli 2009, 13 Uhr vorgesehen.
Ich wünsche noch einen angenehmen Nachhauseweg und ein schönes Wochenende!
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 13.28 Uhr
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