BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 34

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Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.

 


10.08.34

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Auch ich darf namens der BZÖ-Fraktion zur Über­nahme des Vorsitzes gratulieren. Ich gratuliere dem Burgenland und mache das in zweifacher Hinsicht mit großer Freude. Erstens sind Sie, Herr Präsident Preiner, mein Vorgänger, ich darf die Staffel ab Jänner 2010 wieder übernehmen, und zweitens ist meine Gattin eine Burgenländerin, und deshalb verbindet das Burgenland und Kärnten etwas ganz Besonderes. (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Dies ist ein Gesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen. Es ist, wie gesagt, eine wichtige Maßnahme in einer schwierigen Zeit, in einer Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise. Alle sollten alles unternehmen, um die Auswirkungen in dieser Frage zu begrenzen. Wenn ich von allen spreche, dann meine ich damit selbstverständlich auch die Wirtschaft selbst, aber auch Gemeinden, Länder und letztlich den Bund. Der Bund regelt mit diesem Gesetz auch etwas, aber er fördert und stärkt dabei, wie schon von meinen Vorrednern gesagt, in erster Linie Konzerne und Banken.

Wo bleibt hier die sogenannte Mittelstandsoffensive? Wo bleibt die Hilfe für KMUs und auch für EPUs?

Sicherlich profitieren auch diese kleinen Firmen als Zulieferer zu den großen indirekt, aber in der jetzigen Situation – noch einmal Stichwort Basel II – befinden sich auch jene Betriebe in einer sogenannten Kreditklemme.

Das Bankenrettungspaket war so angelegt, dass die Banken mehr oder weniger gezwungen wurden, Mittel auch diesen KMUs zur Verfügung zu stellen. Das tun sie nun nicht ohne große Bedingungen, die meistens von diesen KMUs gar nicht angenommen werden können. Es wird dann argumentiert, es wurde gleichzeitig der Haftungsrahmen bei ERP und ÖHT von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden erhöht. Ich glaube, dass das nicht ausreicht.

Warum schließt man bei diesem Gesetz die KMUs aus? Wenn nun vielleicht der Herr Staatssekretär sagen wird, dass die Haftungen aus den anderen Töpfen bisher gar nicht ausgeschöpft wurden, dann muss ich dem entgegenhalten, umso weniger Grund hätte nun die Regierung, die KMUs von diesem Gesetz auszuschließen. Dann bräuchte sie ja gar nicht zu fürchten, dass die KMUs nun auch die bereitgestellten Mittel und Haftungen annehmen.

Es gibt ungefähr 1 100 Betriebe in Österreich, die praktisch in den Genuss dieser Maß­nahmen kommen werden. Noch einmal: Vom Herrn Kollegen von der FPÖ ist die Wirtschaftskammer angesprochen worden. Ich breche hier einmal auch als einer, der in der Wirtschaftskammer tätig ist, eine Lanze für die Interessenvertretung der Wirt­schaftskammer in der Form, dass es im Unterschied zu Arbeiterkammer und ÖGB die Wirtschaftskammer alleine war, die sich in einer schwierigen Zeit reformiert hat, wobei man wirklich die Beiträge gesenkt hat bei gleichzeitiger Anhebung der Serviceleis­tungen. Das spreche ich hier offiziell aus. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszu­gehörigkeit und bei Bundesräten der ÖVP.)

In Anbetracht der nun auf uns zukommenden Wahlen in der Wirtschaftskammer – und die Wähler stellen dort die KMUs und nicht die paar Konzerne; wir haben alle nur eine Stimme und im März wird gewählt – ist es für mich unverständlich, dass es ein aus der Wirtschaftskammer stammender Wirtschaftsminister zulässt, dass in dieser Frage auf den Mittelstand vergessen wird. Es hilft uns nichts, wenn die Grüne Wirtschaft und der


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