BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 36

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das es baut, anderseits aber natürlich auch viele kleinere Unternehmen, die dort dann auch Beschäftigung finden. Somit sind, wenn wir das alles zusammenrechnen, fast 600 000 Arbeitsplätze in Österreich positiv betroffen.

Welchen Weg wählen wir, um diese Unterstützung zu geben? Sie erinnern sich viel­leicht daran, dass die Industriellenvereinigung vor allem eine direkte Industrie­anleihe wollte. Das wäre keine gute Variante gewesen, weil dies das Risiko direkt an den Staat überantwortet hätte, sondern wir haben nach intensiver Diskussion den indirekten Weg durch die Haftungsübernahme ähnlich oder fast gleich dem Exportförderungs­haftungs­rahmen gewählt. Das heißt, wir haben auch eine Struktur in Form der Oester­reichischen Kontrollbank, die ein Know-how hat in der Abwicklung, quasi im Export­bereich, und die jetzt zusätzlich auch mit der Umsetzung des Unternehmens­liquiditäts­stärkungsgesetzes betraut sein wird.

Natürlich geht es nur um gesunde Unternehmen. Es geht um Unternehmen, die vor der Wirtschafts- und Finanzkrise gesund und liquid, eben gut dagestanden sind. Sie haben dafür natürlich auch Haftungsentgelt zu bezahlen. Dies ist im Gesetz auch schon an den Standort Österreich und den Erhalt des Standortes Österreich und natürlich auch den Erhalt der Arbeitsplätze geknüpft.

Wenn ich sagen darf, weil Kollege Schennach hier quasi eine Karotte in den Raum gestellt hat, dass er gerne über die Richtlinie informiert wäre, denn dann würde er sogar überlegen, dass die grüne Fraktion ... (Bundesrat Schennach: Karotte? Bun­desrätin Kerschbaum: Das war mindestens ein Steak!) – Darf man im grünen Klub nicht mehr von Karotten sprechen? (Heiterkeit.)

Aber jetzt abgesehen von dieser Frage, darf ich es noch einmal quasi näher präzisie­ren. Es gibt noch keinen fertigen Entwurf für die Richtlinien, weil auch die Rechts­grundlage, nämlich das Gesetz, noch nicht gegeben ist. Es geht um Betriebsmittel­kredite, es geht um Investitionskredite, es geht um einen maximalen Haftungsrahmen von 300 Millionen. Es geht darum, dass die Kontrollbank der Ansprechpartner für Ein­reichung und Abwicklung ist und dass die Antragsteller natürlich auch ausreichende Nachweise erbringen müssen, das heißt Liquiditätspläne, Geschäftspläne, Tilgungs­pläne, in Wahrheit jene Informationen zur Verfügung stellen müssen, die sie einem Kreditberechnungsapparat auch sonst zur Verfügung stellen müssten, sodass auch der Staat und die Kontrollbank über die Bonität und die Zukunftsprognosen des Unter­nehmens absolut informiert sind.

Es geht auch darum, dass die Unternehmen natürlich vorher nachweisen müssen, dass sie alle Möglichkeiten der Eigen- und Fremdfinanzierung genützt haben. Es geht nicht darum, dass wir ihnen einen Easy Way öffnen wollen, sondern sie müssen vorher alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Wenn diese nicht reichen, dann springt eben der Staat mit dieses Haftung ein. Dies ist ja auch zeitlich beschränkt mit Novem­ber 2010. Wenn der Bund eine Haftung übernimmt, will er natürlich auch ein maxi­males Auskunfts-, Buchprüfungs-, Betriebs- und Einsichtsrecht bekommen, um so auch im Sinne des Bundeshaushaltsgesetzes die Einsicht zu bekommen, die not­wendig ist, um eine vollständige Beurteilung vor, aber auch nach der Abwicklung abgeben zu können.

Natürlich haben wir auch vereinbart – sowohl im Gesetz als auch für die Richtlinien, in denen das noch zu konkretisieren ist –, dass Bonitätszahlungen an die Manager, an die leitenden Angestellten und an die – wie es im Wirtschaftsdeutsch so schön heißt – wesentlichen Erfüllungsgehilfen jedenfalls nicht unangemessen, sondern beschränkt sein sollen. Da gibt es noch eine Diskussionsspanne, in welcher Art und Weise, in welcher Form und in welcher Sache sie beschränkt werden sollen.

 


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