BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 37

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Orientierungspunkt ist das Bankenpaket. Wir sehen im Unternehmensliquiditäts­stär­kungsgesetz auch eine absolute Schärfe vor, die natürlich in einem Verhältnis stehen muss. Im Rahmen des Bankenpakets geben wir mitunter Partizipationskapital. Das heißt, wir verborgen an eine Bank Eigenkapital. Im Rahmen des Unternehmensliqui­ditäts­stärkungsgesetzes übernehmen wir nur Haftungen für Finanzierungen für Unternehmen. Das heißt, wir stellen ja nicht Eigenkapital zur Verfügung, sondern wir übernehmen Haftungen für Kredite.

Trotzdem wollen wir in diesem Fall eine Angemessenheit der Entgelte, keine Aus­schüttung von Bonitäten und natürlich auch eine Beschränkung der Gewinnaus­schüttung der Unternehmen in dieser Zeit, wobei auch da das Bankenpaket als Orien­tierung dient. Um das auch klar zu sagen: Wenn wir uns am Bankenpaket orientieren, sind wir gegenüber den Unternehmen in Wirklichkeit automatisch schärfer als gegen­über den Banken, weil ja im Rahmen des Bankenpakets, wie gesagt, Eigenkapital gegeben wird, während im Rahmen des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes ja nur Haftungen übernommen werden.

Es ist, glaube ich, auch noch wichtig zu erwähnen, dass wir Risikoklassen und Haf­tungs­quoten unterschiedlich festlegen – zwischen 30 und 70 Prozent, wobei Inves­titionskredite eher im oberen Bereich liegen und Betriebsmittelkredite natürlich eher im unteren Quotensegment zu finden sein werden. Dann geht es mitunter noch um Fragen wie die Laufzeit, die drei bis fünf Jahre beträgt.

Vielleicht noch ein kurzer Hinweis, weil immer die Frage aufgeworfen wird, warum das jetzt für mittlere und größere Unternehmen in unserem Land gemacht wird und nicht für die kleinen und mittleren Unternehmen.

Für die KMUs hat die österreichische Bundesregierung im Konjunkturpaket I und im Konjunkturpaket II eine Fülle von Maßnahmen vorgesehen und auch schon umgesetzt.

Ich nenne nur – es ist ja auch schon in den Diskussionsbeiträgen erwähnt worden – die Ausweitung der gesamten ERP-Mittel und so weiter. Es gibt ja auch eine schöne Zusammenfassung, wenn man sich das im Rahmen der aws anschaut, und es hat ja auch der Wirtschaftsminister die aws-Förderungen – zur selben Zeit, als wir das ULSG vorgestellt haben – genau so ausgeweitet, dass da keine Lücke entsteht, sondern dass quasi vom unteren bis zum oberen Bereich eine Fülle von Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung steht.

Bezüglich einer Banklizenz für die aws bitte ich darum, ein bisschen Vorsichtigkeit walten zu lassen. Es kann durchaus sinnvoll sein, dass die „austria wirtschaftsservice“ eine Banklizenz erhält, nur kann sie sie nur dann erhalten, wenn sie die gleichen Nachweise erbringt, die jeder andere Inhaber einer Banklizenz auch erbringen muss, weil die strenge Kontrolle natürlich Voraussetzung für die Vergabe der Lizenz ist, weshalb es daher gilt, vorher alles nachzuweisen. Da gibt es noch einige Diskus­sionsprozesse und da sind auch noch einige Punkte mit der aws zu klären. Wir dürfen uns also nicht mit einer falschen Hast zusätzliches Risiko einhandeln, sondern müssen das ebenso sauber wie sonst auch immer überlegen.

Zu Basel II noch eine Anmerkung, weil das auch in der Diskussion kam: Natürlich hat Basel II eine richtige Ausgangsidee, nämlich quasi bei erhöhtem Risiko auch eine erhöhte Eigenkapitalquote vorzusehen. Das ist, glaube ich, prinzipiell ein richtiger Gedanke. Man muss nur überlegen, ob nicht Basel II, wie wir jetzt sehen, stark prozyklisch wirkt, das heißt, ob nicht gerade jetzt, in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten, erst recht überhöhte Eigenkapitalquoten verlangt sind.

Das heißt, es geht nicht darum, Basel II außer Kraft zu setzen, sondern darum, zu überlegen, wie wir es schaffen, Basel II so zu verändern, dass es die Prozyklizität


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite