BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 41

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Erwin Preiner: Nun gelangen wir zu den Punkten 5 und 6 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 5 und 6 ist Herr Bundesrat Sodl. Ich ersuche um die Berichte.

 


10.35.03

Berichterstatter Wolfgang Sodl: Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Weiters komme ich zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewer­tungsgesetz 1955 geändert wird – Bewertungsgesetznovelle 2009. Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort. – Bitte.

 


10.36.16

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Grüne, Niederösterreich. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Bewertungsgesetz werden wir selbstverständlich zustimmen – keine Frage. Es ist eine vernünftige Regelung.

In die Zwickmühle bringen Sie uns aber mit der Entscheidung, eine gemeinsame Abstim­mung zu den Themen Einkommensteuergesetz und Gebührengesetz durch­zuführen, weil das nämlich zwei komplett verschiedene Paar Schuhe sind. Wir würden sehr gerne der Änderung des Einkommensteuergesetzes zustimmen. Da geht es darum, dass man die Betreuungskosten für Kinder mit Behinderungen über einen längeren Zeitraum von der Einkommensteuer absetzen kann, nämlich bis zum 16. Le­bensjahr, wobei ich den Grund für die Grenze beim 16. Lebensjahr auch nicht ganz verstehe, aber prinzipiell ist das eine gute Sache. (Vizepräsident Mag. Himmer über­nimmt den Vorsitz.)

Das Gebührengesetz hingegen haben wir schon einmal abgelehnt. Da geht es wieder um die Kinderpässe. Diese kosten zwar nur 30 €, und man kann schon sagen, jeder kann sich 30 € für einen Pass leisten. Uns geht es bei dieser Sache aber schon auch ein bisschen ums Prinzip. Denn letztendlich ist es so, dass wir, wenn wir eine familienfreundliche Gesellschaft sein wollen, die Kosten der Familien für Kinder möglichst gering halten sollten – überhaupt dort, wo es einfach geht, und gerade beim Pass wäre es möglich. Da ist es nicht notwendig, dass man 30 € verlangt, und es ist nicht notwendig, dass Familien – wenn auch mit Kleinigkeiten, aber doch – belastet werden. Deshalb wollen wir diesem Teil nicht zustimmen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite