BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 42

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Jetzt haben wir den Salat, denn jetzt haben wir einmal Pro und einmal Kontra! Wenn Sie uns das getrennt vorgelegt hätten, hätten wir gerne einmal zugestimmt. So, wie es jetzt ausschaut, müssen wir das jedoch leider alles ablehnen. (Bundesrat Reisen­berger demonstrativ Beifall spendend : Für den ersten Punkt!)

10.38


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


10.38.12

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Na ja, Frau Kollegin Kerschbaum: entweder zustim­men oder ablehnen! (Bundesrätin Kerschbaum: Na, was soll ich machen?! Macht keine Sammelgesetze, wie es der Bundesrat schon so oft vorgeschlagen hat!) Jedes Ding hat zwei Seiten.

Es geht immerhin auch um die Betreuung und Pflege von behinderten Kindern, und da kann man nur zustimmen. Ich werde Ihnen jetzt ein paar Punkte aufzählen, wie wichtig die gesamte Gesetzesmaterie ist, weil es eben um die Betreuung von behinderten Kindern geht. (Bundesrätin Kerschbaum: Da hätte ich auch gerne zugestimmt, aber es ist ein anderes Gesetz! Warum kann man es nicht trennen?) Nein, es geht auch darum, dass wir natürlich Vorteile für Kinder insgesamt schaffen, nicht nur für behin­derte Kinder. (Bundesrätin Kerschbaum: Den „Vorteil“, dass man 30 € ...!) Da kann man natürlich reinen Herzens und guten Gewissens zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Ich sage Ihnen das auch bewusst als Obmann einer Behindertenorganisation in Vorarlberg, der Lebenshilfe Feldkirch, wo wir auch immer wieder mit Problemen der Finanzierung, des Finanzierungsbedarfes für behinderte Kinder, für die Unterbringung von behinderten Kindern zu tun haben. Ich denke, das ist wieder ein wichtiger Impuls, denn mit der Änderung dieses Einkommensteuergesetzes legen wir fest, dass die Aufwendungen für die Betreuung zusätzlich zum Freibetrag nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen von 262 € monatlich steuerlich abzugsfähig sind, bis das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat. Damit setzen wir neben der Steuer­reform 2009 einen weiteren Punkt und schaffen weitere Voraussetzungen für Familien mit behinderten Kindern.

Ich muss hier einfach erwähnen, Pflege und Betreuung auch von behinderten Men­schen gehören angesichts der demographischen Entwicklung zu den großen Heraus­forderungen unserer Zeit. Das betrifft den Einzelnen genauso wie Familien; das Gemeinwesen, die Politik ist hier gefordert, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

Pflege und Betreuung von behinderten Kindern stellen deren Eltern auch vor enorme physische und psychische Belastungen. Dazu kommt noch der finanzielle Aspekt, weil erhöhte Aufwendungen erforderlich sind. Jeder zusätzliche Euro in diesem Bereich ist gut angelegt und sinnvoll eingesetzt, sehr verehrte Damen und Herren.

Ein weiterer Punkt in dieser Gesetzesänderung ist der im Rahmen der EU-Verordnung für Reisedokumente vorgesehene Datenträger. Weil Kinder nicht weiter in die Pässe der Eltern eingetragen werden dürfen, ist nun für Kinderreisepässe dieser Chip erfor­derlich. Dazu kann im Rahmen der Gesetzesänderung positiv vermerkt werden, dass die Kosten für die Ausstellung eines derartigen Dokuments für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr nach wie vor günstiger sind und der niedrige Gebührensatz von 30 € zur


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