BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 43

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Anwendung kommt. Ebenso gibt es für Personalausweise die niedrige Gebühr von 26,30 €.

Diese Bundesregierung setzt mit diesen Vorlagen ihre Offensive für die Familien im Rahmen der Steuerreform mit dem Familienpaket, den Kinderfreibeträgen und Kinder­zuschlägen konsequent fort – auch für Familien mit behinderten Kindern.

Deshalb werden wir von der ÖVP diesen Vorlagen gerne unsere Zustimmung er­teilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


10.41.44

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister Hahn! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Schieder! Meine Damen und Herren! Ich kann es jetzt sehr kurz machen, Kollege Mayer hat ja alles angeführt. Diese Gesetzesänderungen sind wirklich in Ordnung.

Das gilt für das Kinderbetreuungsgeld, das jetzt abgesetzt werden kann. Behinderte Kinder zu betreuen ist wirklich eine ausgesprochene Belastung für die Familien. Das sehe ich auch so.

Dass beim Passgesetz die Gebühr in Höhe von 30 € angewendet wird, das ist auch okay.

Betreffend Bewertungsgesetznovelle geht es darum, dass man im Grundbuch alles zusammenführt, und zwar elektronisch zusammenführt, damit der eine weiß, was der andere tut und man das Verwaltungsvereinfachung nennen kann.

Daher werden wir von der SPÖ all diesen Gesetzen unsere Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

10.42

10.42.20

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend eine Bewertungsgesetznovelle 2009.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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