BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 46

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kenne diese Kettenverträge auch. Sie, Herr Minister, sind jetzt zwar die Problematik der Kettenverträge in diesem Gesetz angegangen, aber das beseitigt sie nicht.

Deshalb, noch einmal, sehr geehrter Herr Bundesminister: Helfen Sie erstens mit, dass wir die sozialen Zugänge zur Universität verbessern! Helfen Sie mit, dass die Rolle der Frauen in der Verwaltung, in der Leitung wie auch in der Lehre an den Universitäten dramatisch – und das ist das einzige Wort, das hier gilt – verbessert wird! Helfen Sie mit, dass die Autonomie der Universitäten nicht nur die Pflicht zur Mangelverwaltung ist, sondern es hier eines Stücks mehr bedarf!

Wir brauchen ein Konzept, in dem wir zu einer modernen, partizipativen, weltoffenen, teamarbeitsfähigen Universität kommen. Das schafft dieses Gesetz derzeit noch nicht, aber Sie selbst, Herr Bundesminister, sind hier in all Ihren Redebeiträgen immer am letzten Stand der Debatte. Jetzt geht es eigentlich nur mehr darum, zwischen diesem Stand der Debatte und der Umsetzung die Lücke zu schließen. Das kann nur in einer Novelle des heute zu beschließenden Gesetzes, dem wir Grüne nicht unsere Zustim­mung geben werden, liegen. – Danke schön. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum und Mag. Ebner.)

10.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.

 


10.54.32

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ja, lieber Kollege Stefan Schennach, du hast recht. Ich werde dir heute nicht zustimmen, weil ich denke, dass wir mit dieser Novelle auf einem ganz richtigen Weg sind, den wir 2002 eingeschlagen haben.

Aber bevor ich dazu kurz etwas sage – ich möchte ja hier nicht den Ideen und Stel­lungnahmen des Herrn Ministers vorgreifen –, möchte ich, wenn hier schon die Diskussion geführt wird, fragen: Wo siehst du die Zielsetzung dieses Ministers und seines Ministeriums? – Da sehe ich etwas immer klarer und immer klarer werdend, wovon ich glaube, dass gerade dieser Minister mit seinem Ministerium dazu fähig ist, dies zu tun. Denken wir an manche Dinge, die wir in den letzten Monaten auch im Rahmen, was Schule und so weiter betrifft, hier geregelt haben!

Ich glaube, dass wir in Österreich einen gut abgestimmten Hochschulplan brauchen. Ich glaube, dass wir in Österreich ein tertiäres Konzept brauchen. Ich glaube, dass wir Schritte setzen müssen, dass die tertiären Institutionen – und da gehören für mich auch jene der Erwachsenenbildung dazu – aufeinander abgestimmt, wie in einem guten Puzzle, zusammenarbeiten können. Aber dafür ist es notwendig, dass die unter­schiedlichen Institutionen auch ein Stück in ihren Gesetzlichkeiten zusammenpassen. Damit komme ich jetzt unmittelbar zum Thema. Ich kann heute leider nicht so weit ausholen, weil ich mich auch an meine paar Minuten Redezeit halten muss. Deshalb verzeihen Sie, dass ich das jetzt nicht alles so grundlegend und grundlagenmäßig aufarbeiten kann, aber doch in einigen Stichworten.

Punkt eins. Das Universitätsgesetz 2002 hat im Grunde ein paar wirkliche gesetzliche Unschärfen. Die sehe ich in der Abstimmung, was Senat, Universitätsrat, Rektorat sowie Rektorin und Rektor betrifft. Ich glaube, dass diese Novelle eine kluge Fort­schreibung ist, denn schauen wir uns das bitte an: Welchen Sinn hat das? – Die einen machen die Rektorenausschreibung, die anderen machen den Dreiervorschlag. Es ist doch sinnvoll, dass der Universitätsrat in Zukunft die Ausschreibungserfordernisse


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