BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 48

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natürlich, wenn sie es gut gemacht haben, ein gewisses Vorrecht haben, auch in den Vorschlag zu kommen, halte ich ebenfalls für wichtig.

Aber ich sehe eine ganz andere Problematik, und über die werden wir uns in Zukunft unterhalten müssen. Ich hoffe, dass Kollege Grünewald und dass ihr alle da auch mitmacht – und ich bin überzeugt, ihr macht dabei mit –, denn hier in Österreich ist Hochschule nicht gleich Hochschule. Ich bin wirklich etwas erstaunt, und da werden wir etwas tun müssen. Ich glaube, dass wir mit Minister Hahn einen wunderbaren Mann an der Spitze haben, der in diesem Bereich einiges vorhat.

Schauen wir uns die von uns miteingerichteten Pädagogischen Hochschulen an! Ich glaube, dass Herr Kollege Grünewald aus dem Nationalrat teilweise die zwei Geset­zestexte verwechselt hat; wenn er von der Abhängigkeit von der Politik und vom Ministerium spricht, dann soll er sich an den Pädagogischen Hochschulen anschauen, wie der Hochschulrat dort ausschaut: drei Besetzungen vom Ministerium, dann – nichts gegen Präsidenten aus den Landesschulräten, lieber Wolfgang Erlitz – Pflichtmitglied­schaft des Präsidenten des Landesschulrats, ein Mitglied ist von der Landesregierung zu benennen – das ist ja ein Wahnsinn, bitte, das ist Politproporz der Sonderklasse, wenn ich das so sagen darf. Dieser Hochschulrat hat keinen Senat neben sich, kein kollegiales Gremium, nichts.

Und jetzt kommt der Höhepunkt, das muss ich auch dazusagen. Lesen Sie sich die Grundleitlinien durch, sowohl im Universitätsgesetz als auch dessen, was wir hier jetzt mitbeschließen! Erster Punkt, ganz klar – ich werde ein bisschen leiser, aber bitte, ich bin als Universitätsangehöriger immer alteriert über so etwas und letztlich einer, der genug Vorlesungen an Pädagogischen Hochschulen, sowohl des Bundes als auch der Kirche, gehalten hat; ich bin erstaunt, wenn man sich das genauer durchliest –, der erste Grundleitsatz im Universitätsgesetz lautet: Freiheit der Wissenschaft und der Lehre und der Forschung. – Ja, Gott sei Dank! Wenn Sie das in der Pädagogischen Hochschulgesetzgebung suchen, finden Sie das vorne gar nicht. Sie finden es nur in § 73, in dem es um das Personal geht und in dem es heißt, dass niemand gezwungen werden kann, an einem Forschungsprojekt verpflichtend mitzutun. Das ist alles, was Sie zur Forschungsfreiheit bei den Pädagogischen Hochschulen finden. Das ist ein Wahnsinn! (Bundesrat Schennach: Da kann ich Ihnen andere Beispiele auch sagen!) – Mehr kann ich leider nicht ausführen.

Ich komme zum Schluss und möchte noch etwas zum Hochschulplan sagen. Wenn wir in Zukunft einen Hochschulplan für Österreich haben wollen, dann wird es wichtig sein, dass man die zwei unterschiedlichen Hochschultypen in ihrer Grundgesetzgebung ein Stück angleicht. (Bundesrätin Grimling schüttelt den Kopf.) Ich weiß nicht, warum Sie jetzt den Kopf schütteln, aber es ist so, der Hochschulrat ist so besetzt, das steht im Gesetz so drinnen. (Bundesrätin Grimling: Wer hat denn das Gesetz gemacht?) Bitte? (Bundesrätin Grimling: Wer hat denn das Gesetz gemacht?) Ich sage ja nur, dass ich verwundert bin, dass wir nicht eher darüber diskutieren, wenn man schon bei dem Universitätsgesetz in allen Medien und auch in Mails, die ich – wie Sie und ihr wahr­scheinlich auch – bekomme, aus allen Universitäten, immer von politischer Abhängig­keit liest. Ich sehe darin gar nichts. Wenn ich daran denke, wie das im Jahr 1993 ausgeschaut hat mit der Teilrechtsfähigkeit der Universitäten, dann sehe ich im Jahr 2002 wirklich einen Riesensprung, und jetzt ist das weiter novelliert worden. Aber bei den Pädagogischen Hochschulen, muss ich ehrlich sagen, gehen mir solche Gre­mien sehr wohl ab.

Ich glaube, wir hätten den Auftrag, dass wir hier zusammenwirkend schauen, dass diese Möglichkeiten, solche Hochschulen auch in diese Richtung zu entwickeln, ge­nutzt werden. Ich glaube, wir hätten größte Chancen. Dafür möchte ich einen Appell an alle und vor allem an unsere Länderkammer – oder Bildungskammer – richten, weil bei


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