BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 49

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uns, in unseren Ländern, diese unterschiedlichen Hochschulen anzutreffen sind. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

11.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühl­werth. – Bitte.

 


11.04.22

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Besucherinnen und Be­sucher! Lieber Kollege Schnider, zu Ihrem Vortrag zum Universitätsgesetz eben – wie immer sehr engagiert –: Es liegt in der Natur der Sache, dass man dieselbe Sache von verschiedenen Standpunkten aus sehen kann. Es darf doch nicht ganz unerwähnt bleiben, dass sämtliche Dekane der Universität Graz und auch sehr viele Senats­vorsitzende dazu eine doch sehr vernichtende Stellungnahme abgegeben haben.

Jetzt kann man natürlich sagen, dass es meistens so ist, wenn ein neues Gesetz oder eine Gesetzesnovelle kommt, dass die Betroffenen sich aufregen und sagen: sicher nicht. Wir wissen, beim UG 2002 war es ganz genauso. Heute würde man das eigentlich gerne beibehalten und keine Novellierung anstreben. Das kann man natür­lich sehr differenziert sehen. Trotzdem gibt es – ich sage jetzt: zweieinhalb – Kritik­punkte, die uns dazu veranlasst haben, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Das eine ist: Wir sehen schon ein Zurückdrängen der Autonomie der Universitäten, über die wir ja froh waren und die wir damals in einer gemeinsamen Koalition auch gefordert haben. Wir sehen diese Zurückdrängung gerade durch § 12 Absätze 3 bis 5 und auch durch die Anfügung der Absätze 12 und 13 zu § 12. Die darin vorgesehene Einbehaltung von Mitteln, die dann als Gestaltungsmittel im Zuge der Leistungs­vereinbarung wieder ausgeschüttet werden, zeigt – zumindest nach unserem Dafür­halten – schon, dass das Ministerium wieder mehr an Einfluss gewinnen will. Das halten wir für falsch, ebenso die Einsetzung eines Kurators im Falle von Zahlungs­schwierigkeiten der Universitäten.

Die Universitäten müssen sich auch über Drittmittel finanzieren, da sie vom Staat doch knapp gehalten werden. Bei allen Diskussionen, die wir – auch in der Vergangenheit – gehabt haben, in denen die Universitäten gesagt haben, wir haben zu wenig Geld, wir müssen dieses und jenes leisten, das können wir nicht mehr bedecken –, ist es in einer Wirtschaftskrise, in der auch die Drittmittelgelder zurückgehen, zumindest nicht auszu­schließen, dass es hier zu einer finanziellen Knappheit kommen wird. In diesem Fall wäre der Kurator einzusetzen, der quasi alleine die Geschäfte führen könnte. – Das halten wir auch nicht für gut.

Der halbe Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frauenförderungsquote. Wir sind – und ich im Besonderen – wirkliche Gegner der Quotenregelung, wiewohl mir klar ist – da hat Kollege Schennach als mein Vorredner schon recht –, wenn wir uns anschauen, wie viele weibliche Maturanten wir haben, wie viele weibliche Akademiker wir haben und wie es dann beim Führungspersonal der Universitäten ausschaut, dass hier tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

Ich bezweifle allerdings, dass die Quote 40 von 100, die auch die Gremien betrifft, wirklich eine Frau an die Spitze bringt. Denn im Grunde genommen gibt es das Gleichbehandlungsgesetz, das hier schon längst hätte tätig werden müssen, weil es vorschreibt: Bei gleicher Qualifikation ist die Frau vorzuziehen, solange nicht ein 50‑Prozent-Anteil erreicht ist.

Also dass hier Handlungsbedarf gegeben ist, das gestehe ich sehr wohl zu, und da muss man sicher etwas machen, nur bezweifle ich wirklich, dass die Quote das


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