BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 50

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geeignete Mittel ist. Das wäre aber nicht der Grund gewesen, dass ich sage, wir lehnen das Gesetz ab, weil mir das wirklich nicht ausreichend erscheint.

Der dritte, aber ganz wesentliche Punkt sind für uns die Studieneingangsphasen, weil wir seit Jahr und Tag für einen freien Hochschulzugang eintreten, der mit der Studien­eingangsphase in verschiedensten Bereichen nicht mehr gegeben ist. Wir haben uns ja auch schon gegen die Eignungstests an den Medizinuniversitäten ausgesprochen.

Außerdem muss ich schon sagen, dass es ein schlechtes Licht auf unser Bildungs­system wirft, wenn die Universitäten diese Eingangsphasen zu brauchen glauben, weil sie offensichtlich der Qualität der Maturanten nicht mehr wirklich vertrauen. So, wie du gesagt hast, Kollege Schnider, es seien nicht alle Universitäten gleich, es gebe solche und solche in ganz Österreich – wobei ich mich durchaus der Meinung anschließe, dass wir hier einen Gleichstand herstellen müssen –, ist das natürlich bei den Schulen auch.

Wir wissen, es gibt solche Schulen und es gibt solche Schulen, und nicht an jeder hat die Matura denselben Wert wie beispielsweise an einer anderen Schule. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Erlitz.) Das werden wir erst sehen, ob diese Standards wirklich etwas bringen werden, weil man schauen muss, auf welchem Niveau das stattfindet. Das sehe ich auch beim Bologna-Prozess so. Bei aller Befürwortung einer Vergleich­barkeit der Studienabschlüsse muss man auch darauf Bedacht nehmen, dass man ein gewisses Niveau erreicht, und offensichtlich glauben die Universitäten, dass es nötig ist, Eingangsphasen zu machen. Ich finde es aber trotzdem kurios, weil auf der einen Seite immer wieder der Ruf erschallt, die Akademikerquote müsse erhöht werden, und wir gleichzeitig den Studienzugang beschränken. Da beißt sich quasi die Katze in den Schwanz, auf jeden Fall stimmt es nicht zusammen.

Wir sind nach wie vor dafür, im Bildungssystem entsprechend Vorkehrung zu treffen, damit dann auch tatsächlich alle ein qualitätsvolles Studium beginnen können. Dem vorliegenden Gesetzesvorschlag können wir allerdings nicht zustimmen. (Beifall der Bundesräte Mag. Ebner und Ertl.)

11.10


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. Ich erteile ihm dieses.

 


11.10.12

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Gesetz berücksichtigt die Erfahrungen der UG-Jahre seit 2002, und im Wesentlichen werden auch deutliche Nachbesserungen in der Novelle untergebracht. Das Gesetz dient dem Wohle der Studentinnen und Studenten.

Die bedeutendste Errungenschaft dieser Novelle – und da, Frau Kollegin Mühlwerth, bin ich völlig anderer Meinung – ist die Einführung der Studieneingangsphase. Das ist eben nicht jenes Modell, das möglichst rasch möglichst viele Studienanfän­ger/Stu­dienanfängerinnen „hinausprüft“ (Zwischenrufe der Bundesräte Mühlwerth und Dr. Schnider), sondern eine sinnvolle Verpflichtung der Universitäten, zu Beginn den jungen Menschen die wesentlichen Inhalte des Studiums vorzustellen und ihnen damit eine geeignete Studienwahl zu ermöglichen. – Das ist der Unterschied zu dem, was Sie meinen, Frau Kollegin. Der freie Zugang ist nicht beschränkt, wie Sie das aus­geführt haben, sondern sehr wohl gegeben. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Auch der Zugang zum Masterstudium wurde entsprechend dem Regierungsprogramm geregelt. Es wurden generalisierte Zugangsbedingungen geschaffen, allerdings unter der Voraussetzung, dass an den jeweiligen Universitäten den Studierenden weiterhin


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