BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 51

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facheinschlägig mindestens ein Zugang zu einem Masterstudium ohne weitere Vor­aussetzungen freistehen muss.

Die Regelung und deren Auswirkungen müssen in den nächsten Jahren – und da gebe ich Ihnen recht – sehr genau beobachtet werden. Es muss genau beobachtet werden, ob diese Regelung an den Universitäten nicht dazu missbraucht wird, zwei Klassen von Masterstudien zu schaffen.

Wesentlich ist aber die Verbesserung der Studienbedingungen. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung zwischen Ministerium und Unis sind künftig folgende Punkte vereinbart:

Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und wissenschaftlicher Karriere,

Verringerung der Zahl der Studienabbrecher,

Coaching und Mentoring in der Studieneingangsphase,

mehr Angebote für berufstätige Studierende: Teilzeitstudien, den Studierenden soll ausreichendes Lehrangebot zur Verfügung stehen, um Studienverzögerungen zu vermeiden, Ersatzangebote,

gezielte Förderung von NachwuchsforscherInnen. – Ein sehr breites und im Wesent­lichen verbessertes Konzept für Studienbedingungen.

Bei der Neuzusammensetzung des Senates kommt es zu einer Stärkung des Mittel­baus; Kollege Schnider hat schon darauf hingewiesen und die wesentlichsten Verbes­serungen genannt.

Es gibt weiterhin eine Sperrfrist von vier Jahren für Ex-Politiker im Uni-Rat.

Das abgekürzte Berufungsverfahren wird erweitert.

Die Studienbeihilfebezieher zahlen künftig keine Studiengebühren mehr. Die Rege­lungen für nebenberufliche Lektorinnen und Lektoren wurden verbessert, und die Regelung bezüglich der Kettenverträge wurde arbeitnehmerfreundlicher gestaltet.

Weiters müssen die Mittel für Gestaltungsvereinbarungen in voller Höhe den Uni­versitäten zukommen.

Die Betriebsräte erhalten künftig ein Stimmrecht im Universitätsrat.

Alles in allem eine ganz wesentliche Verbesserung, daher ist auch für die Verhand­lungen zu danken, weil man sich wirklich dahintergeklemmt hat, eine Novelle zu schaffen, die eine ganz wesentliche Verbesserung bringt.

Die UG-Novelle muss aber auch als Anfang einer umfassenden Diskussion über die Zukunft unseres Hochschul- und Schulwesens gesehen werden – Kollege Schnider hat auch darauf hingewiesen –, denn das beste Uni-Gesetz kann meiner Meinung nach ein Grundübel unseres Bundesbildungssystems nicht beseitigen: dem offenen Zugang bei höchster Bildung steht eine viel zu frühe Selektion in der Schule gegenüber. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.14


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Ebner. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.14.47

Bundesrat Mag. Walter Ebner (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt mehrmals Lob in Richtung Minister Hahn ausgesprochen worden, und daher habe ich


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