BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 63

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Zuerst – um jetzt zur Tagesordnung überzugehen – zum österreichisch-deutschen Streitkräfteaufenthaltsabkommen. Dieses wird selbstverständlich von meiner Fraktion begrüßt, denn die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Öster­reich ist sehr intensiv. Ich darf einerseits an den Süden des Kosovo erinnern, andererseits aber auch an die hoffentlich mit 1. Jänner 2010 wirklich einsatzbereiten Battle Groups, denn auch da ist die Zusammenarbeit mit den Deutschen besonders wichtig.

Um diese Zusammenarbeit sicherzustellen, ist es auch notwendig, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, und der wird hier gegeben sein. Wir haben zwar das Statut bezüglich Partnerschaft für den Frieden, aber es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass dieses nicht umfangreich genug ist, und daher wird dieses Abkommen jetzt abgeschlossen und ratifiziert. Die beiden Bundesminister haben dann die Möglichkeit, weitere Details zu besprechen und zu regeln.

Warum ist das wichtig? – Bei den Auslandseinsätzen ist es notwendig, gezielte Ausbil­dungsmöglichkeiten zu haben und – für eine Armee ganz besonders wichtig – nicht nur in der Theorie das eine oder andere Problem zu behandeln, sondern auch in Übungen zu erproben, ob das, was in der Theorie gelehrt und gelernt worden ist, auch in der Praxis umgesetzt werden kann.

Das Zweite ist: Übung heißt Wiederholen, Wiederholen, Wiederholen, damit auch in einer Stresssituation ein richtiges Verhalten gegeben ist. Aus diesem Grunde bin ich sehr froh, dass dieses Abkommen endlich zustande kommt.

Als Nächstes möchte ich eine Frage im Zusammenhang mit dem Wehrrechts­än­derungsgesetz an den Herrn Bundesminister richten: Wenn ich mir den Bericht des Landesverteidigungsausschusses des Nationalrates anschaue und darin blättere, dann sehe ich dort auf Seite 3:

„Schließlich soll die Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission in ,Parla­men­tarische Bundesheerkommission‘ umbenannt und deren Stellung gestärkt wer­den.“ – Gut.

Wenn ich dann im Wehrrechtsänderungsgesetz weiterblättere, sehe ich auf einmal: „Parlamentarische Bundesheerkommission“, und dann gibt es eine Verfassungs­bestim­mung, in der steht:

„Beim Bundesminister für Landesverteidigung ist eine Parlamentarische Bundesheer­kommission für Beschwerdewesen (...) eingerichtet.“

Dann werden verschiedene Sachen „glattgezogen“, damit das überall verwendet wird. Und da frage ich mich jetzt: Warum lautet die Überschrift „Parlamentarische Bundes­heer­kommission“, dann steht hier wieder „Parlamentarische Bundesheerkommission für Beschwerdewesen“, und dann wird es wieder verkürzt dargestellt? Man muss nämlich schon eines sagen: Wenn der Titel so bleibt, dann ist er ja sehr umfassend. Ist das jetzt ein parlamentarisches Organ? Ist es ein Organ sozusagen der Exekutive? Wie schaut es hier mit der Gewaltenteilung aus? Wir haben einen Nationalen Sicher­heitsrat, wir haben sonstige Gremien und so weiter: Wer koordiniert hier? – Daher wäre meiner Ansicht nach eine Klärung vonseiten Ihrer Person, Herr Bundesminister, notwendig.

Das Nächste, was in diesem Gesetz sicher sehr gut geregelt ist, sind zum Beispiel die Verbesserungen im Stellungswesen, aber natürlich auch im Militärbefugnisgesetz, wo bei den Nachrichtendiensten jetzt klar deklariert worden ist, dass im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus, aber auch bezüglich der organisierten Kriminalität ein Datenaustausch erfolgen kann, und das immer so schnell wie möglich.

 


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