Auch der Ausbau der ressortinternen Beratungsmöglichkeiten in Rechts-, Vermögens- und Schuldnerfragen ist auf jeden Fall eine hervorragende Maßnahme, denn es ist notwendig, dass man den Soldatinnen und Soldaten hier die entsprechende Hilfe anbietet.
Eine kleine kritische Bemerkung kann ich nicht ganz unterlassen: Wenn man von Verwaltungsreform spricht und in Österreich einen „Round Table“ entwickelt, um zu erreichen, mit einer Zweidrittelmehrheit gewisse Verwaltungsreformmaßnahmen zu setzen, und ich dann im § 56 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes lese, dass das „Bundesministerium für Landesverteidigung“ gestrichen und durch „Heerespersonalamt“ ersetzt worden ist, dann frage ich mich: Ist diese Auslagerung eine Verbesserung? Gibt es hier vielleicht mehr Verfahren? Wie schaut es mit der Aufsicht aus? Gewisse Sachen zentral zu regeln hat nämlich Vorteile, glauben Sie mir das! Das kann ich aus meiner langjährigen Erfahrung sagen.
Als Letztes möchte ich ein bisschen auf die Aufschubregelung eingehen, die jetzt neu getroffen wird. Dazu ein kurzer geschichtlicher Rückblick.
Bundesminister Dr. Werner Fasslabend hat in den neunziger Jahren den Aufschub beseitigt. Warum? – Wir waren damals der Meinung, es gibt zwei Klassen, nämlich die Klasse der Lehrlinge – Personen, die einen Lehrabschluss haben – und Hilfsarbeiter – also Leute mit keiner Ausbildung –, und dann gibt es die Studenten im weitesten Sinne. Und diese Studenten im weitesten Sinne hatten die Möglichkeit, einen Aufschub zu beantragen und bis zum 28. Lebensjahr befreit zu werden.
Welche Auswirkungen hat das gehabt? – Einerseits muss man in puncto Gleichheitsgedanken zumindest einmal ein paar Fragezeichen anbringen. Aber es hat sich herausgestellt, dass das Studentenleben nicht unbedingt etwas ist, was die Fitness fördert. Jetzt kann man darüber denken, wie man will, aber es ist ein Faktum, dass relativ viele dieser Leute zehn Jahre nach der ersten Stellung zu einer weiteren gegangen sind, mit dem Ergebnis, dass sie in der Zwischenzeit untauglich geworden sind. Und dann sind sie natürlich dem Wehrdienst im wahrsten Sinn des Wortes entzogen worden. Das ist die eine Sache.
Das Zweite: Wenn Studenten ihr Studium abgeschlossen haben und eine Familie gründen – und das ist natürlich sehr löblich –, dann musste das Bundesministerium für Landesverteidigung entsprechend Wohnkostenbeihilfe beziehungsweise Familienzuschuss gewähren. Diese Kosten sind mit der Zeit ziemlich angestiegen, weshalb man auch aus Einsparungsgründen dann diesen Aufschub eingestellt hat.
Dritter Punkt: Man hatte damals aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge noch einen gewissen Überschuss, Leute einberufen zu können, und dieser ist aufgrund der demographischen Entwicklung – um es einmal allgemein zu sagen – verschwunden.
Man sollte das im Auge behalten, wenn man jetzt beim Aufschub einen Spalt öffnet, denn eines hat sich erwiesen, lange Jahre hindurch: Es ist günstiger, gleich nach der Matura einzurücken und nicht später. Und wenn Sie meinen, dass es für das Bundesheer besser wäre, besonders gut ausgebildete Leute zu bekommen, dann mag das für den Grundwehrdienst schon stimmen, aber diese Leute sind in der Regel eher nicht bereit, eine Berufslaufbahn im Bundesheer einzuschlagen.
Zuletzt möchte ich noch einmal auf das Argument bezüglich der Fitness hinweisen, denn wenn ich mit der Straßenbahn fahre und mir heute unsere Studentinnen und Studenten anschaue, sehe ich nicht unbedingt immer nur fitte Leute.
Jeder Minister – egal, welcher Couleur – möchte natürlich der Bevölkerung immer wieder helfen. Und wenn einmal beim Aufschub ein Spalt geöffnet worden ist, könnte es sein, dass durch die Weisungspraxis des jeweiligen Ministers die Tür immer weiter
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite