BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 66

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Reise einmal mehr überrascht, mit welcher Präzision sich die verantwortlichen Offiziere des österreichischen Bundesheeres in verschiedenen Sprachen verstehen auszu­drücken. Sie wechseln fließend zwischen englischer und französischer Darstellung und Beschreibung des Einsatzraumes und all der Implikationen. Natürlich, wenn man international unterwegs sein möchte – und wir bekennen uns zu dieser internationalen Funktion des Bundesheeres –, bedarf das einer entsprechenden Ausbildung. Und diese Ausbildung haben die Leute nach der Matura noch nicht.

Gleichzeitig halte ich es für richtig, dass es zu einer Gleichstellung mit den Zivildienst­leistenden kommt. Insofern begrüße ich das hier ausdrücklich.

Auch im Wehrgesetz wurden einige Definitionen vorgenommen, die wichtig sind, wie zum Beispiel die Definition des Einsatzes, des Einsatzraumes. Das sind ja alles Dinge, die ebenso wie die Stellung an sich neu definiert wurden.

Bei dieser Gelegenheit gebe ich Herrn Kollegem Kühnel aber recht. Wir haben hier schon länger keine wehrpolitische Debatte geführt. Es wäre vielleicht angebracht, Herr Bundesminister, wenn Sie jetzt im Rahmen Ihrer Rede über den Einsatz im Tschad, den wir seitens des Bundesrates über alle Parteigrenzen hinweg immer wieder unter­stützt haben, ein bisschen Auskunft geben, uns über die derzeitige Situation und Perspektive berichten, denn das ist ja etwas gewesen, wo immer wieder Sorgen ausgedrückt wurden. Ich war jemand, der immer gesagt, natürlich muss man sich Sorgen machen, wenn wir junge Menschen in ein gefährliches Gebiet schicken, aber es ist letztlich ihr Job. Ich war auch immer der Meinung, dass diese Entscheidung die richtige Entscheidung war.

Erfreulich ist auch, dass der Datenschutz mit den heutigen Änderungen verbessert wird, etwa beim Wehrgesetz – ich glaube, das hat noch keiner meiner Vorredner gesagt –, dass klargestellt wird, was mit den medizinischen Untersuchungsergebnissen bei der Stellung geschehen darf, dass die nur beschränkt weitergegeben werden dürfen, nämlich dann, wenn es sich um die gesundheitliche Betreuung handelt, und dass der Präsenzdiener seine Zustimmung mit seiner Unterschrift geben muss. – Ist das richtig, Herr Berichterstatter? Sie schauen so kritisch zu mir herüber. Ein Bericht­erstatter muss das ja genau wissen.

Was das Militärbefugnisgesetz betrifft, bin ich wirklich sehr erfreut, dass es eine Abänderung des ursprünglichen Entwurfs gegeben hat, und zwar diese weitreichenden Befugnisse betreffend, die da vorgesehen waren, wie Videoüberwachungen, wie der Onlinezugriff auf die Nachrichtendienste, auf öffentliche Datenbanken. Dass all das eliminiert wurde, dass das nicht im Gesetz enthalten ist, das, muss ich sagen, ist ganz, ganz wichtig.

Ein Punkt, den ich eigentlich auch sehr wichtig finde, ist: Wir werden ja eine Diskussion in anderen Zusammenhängen über die Nachrichtendienste und Geheimdienste in Öster­reich führen; wir haben ja deren drei. Jetzt beseitigen wir eine ziemlich große Lücke im Bereich Übermittlung von Informationen, die es bisher gab: Wenn die militärischen Nachrichtendienste eine Terrorgefahr wahrnehmen, und zwar nicht eine Bagatelle, sondern eine wichtige, dürfen sie nach dieser Novellierung die Polizei im Inland darüber informieren. Das war bisher gesetzlich nicht möglich. Das heißt, wenn der militärische Nachrichtendienst eine mehr oder weniger wichtige Wahrnehmung gemacht hatte, konnte er offiziell die Polizei gar nicht informieren. Diese Regelung, die jetzt getroffen wurde, schließt eine Lücke und zeigt auch auf, dass es sich dabei nicht um Bagatellen handelt.

In vielen Dingen stellt sich ja im Bundesrat die Frage des Einspruchs auch aus föderaler Sicht. Deshalb werden wir dem österreichisch-deutschen Abkommen über


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