BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 67

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den Streitkräfteaufenthalt unsere Zustimmung geben, denn nach der Fragestellung, wie wir sie zu diskutieren haben, ist dem eine Zustimmung nicht zu verweigern.

Allerdings, Herr Bundesminister Darabos, stellt sich schon folgende Frage. Dieses Abkommen über den Aufenthalt von Truppen im jeweils anderen Land – da geht es zum Beispiel um die Durchreise, Übungen, Ausbildungen, Rettungsaktionen – folgt dem Abkommen Partnership for Peace, und dieses Abkommen folgt im Wesentlichen dem NATO-Truppenstatut. Das ist alles gut und recht. Partnership for Peace ist ja sozusagen eine gemeinsame Aktion von Nicht-NATO-Staaten mit NATO-Staaten. Das NATO-Truppenstatut ist natürlich wesentlich differenzierter, weil NATO-Truppen immer wieder innerhalb der NATO-Länder unterwegs sind.

Nur: Warum wird beim Art. 6 plötzlich dieses NATO-Truppenstatut verlassen? Da geht es nämlich um die Gerichtsbarkeit, die Durchsetzung. Eine reine Annahme: Wenn ein deutscher Soldat irgendjemanden in Österreich verprügelt, wo kann man den gerichtlich belangen? Nach dem NATO-Truppenstatut in Österreich. Wir setzen das jetzt aber aus, das heißt, wir nehmen hier nicht das NATO-Truppenstatut. Der müsste also eigentlich in Deutschland belangt werden.

Ich weiß, Herr Bundesminister, dass es quasi eine Entscheidung ist, wo und wann und in welchen Fällen es auch in Österreich möglich ist. Ich hätte es einfach logischer gefunden – und ich glaube, das ist die inhaltliche Diskussion –, wenn schon das gesamte Statut dem NATO-Truppenstatut folgt, dass man das gänzlich durchgezogen hätte. Sie haben jetzt eine andere Regelung getroffen, und Ihre ausgezeichnete Juristin hat uns das im Ausschuss auch sehr schlüssig – Herr Kollege Kühnel nickt – erklären können. In dem Sinne sehe ich hier keine Notwendigkeit eines Einspruchs. Wir werden in beiden Fällen zustimmen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kersch­baum sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

12.16


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dara­bos. – Bitte.

 


12.16.31

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich darf einmal Danke sagen, ein Dankeschön für die Zustimmung zu diesen Änderungen, zu diesen Novellen. Ich möchte vorab aber auch den Soldatinnen und Soldaten meinen Dank aussprechen.

Wir haben heute den wärmsten Tag des Jahres, und man vergisst relativ schnell, dass Österreich vor einigen Wochen von einem der größten Hochwasser seit sehr langer Zeit heimgesucht wurde. Wie schon vom Kollegen Reisenberger angesprochen wurde, war das österreichische Bundesheer sehr stark im Einsatz, sehr stark gefordert, wir waren mit über 2 200 Soldaten und Soldatinnen, 15 700 Mann-Tage, mit sehr vielen Flugstunden und mit sehr vielen Lastentransporten im Einsatz.

Man hat gesehen, dass wir eingebettet in die anderen Aufgaben des österreichischen Bundesheeres wie den hoffentlich theoretischen Fall der Landesverteidigung, wie Auslandseinsätze, wie den Assistenzeinsatz an der Grenze – auch das wurde schon angesprochen – sehr wohl in der Lage sind, solche Katastrophen gemeinsam mit anderen Einsatzorganisationen wie den Freiwilligen Feuerwehren und den Rettungs- und Blaulichtorganisationen in Österreich zu meistern. Dafür ein herzliches Danke an die Soldatinnen und Soldaten des österreichischen Bundesheeres. (Allgemeiner Beifall.)

 


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