BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 68

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Ich kann mich in der inhaltlichen Debatte relativ kurz fassen, das meiste wurde schon angesprochen. Ich bin der Meinung, dass diese Änderungen tatsächlich den Grund­wehrdiener als Menschen in den Mittelpunkt stellen. Das betrifft auf der einen Seite die Möglichkeit des Aufschubes. Ich kenne Ihre Haltung, Herr Bundesrat Kühnel, Sie haben diese auch schon in Ihrer aktiven Zeit beim österreichischen Bundesheer so ver­treten, wie Sie sie hier heute vertreten haben. Das ist eine legitime Haltung. Ich glaube aber, dass wir angesichts der gesellschaftlichen Situation und der Verankerung, der möglichst tiefen Verankerung des österreichischen Bundesheeres in der Bevölkerung unter Abwägung dieser Argumente gut beraten sind, das so zu beschließen, wie Sie es heute beschließen werden. Und ich gehe davon aus, dass das heute einstimmig von Ihnen so beschlossen wird.

Das Argument, dass wir damit auch höher qualifizierte Männer und Frauen zum öster­reichischen Bundesheer bringen können, hat etwas für sich. Ich bin auch der Meinung, dass wir – auch das wird ja immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert – damit der Miliz einen guten Dienst erweisen können, wenn wir so vorgehen, wie es in dieser Novelle hier heute beschlossen werden wird.

Ich bekenne mich – im Gegensatz zu Ihnen, Herr Bundesrat Schennach – sehr wohl zur allgemeinen Wehrpflicht. Ich glaube, dass das durchaus eine legitime Diskussion in Europa ist, aber ich habe auch sehr viel Kontakt zu meinen Kolleginnen und Kollegen aus anderen europäischen Staaten, erst unlängst zur slowenischen Ministerin, und kann Ihnen sagen, dass sehr viele Staaten, die in Richtung Berufsheer gegangen sind, diesen Schritt mittlerweile aus mehreren Gründen bereuen: Rekrutierungsprobleme, Finanzierungsprobleme, Verankerungsprobleme in der Gesellschaft. (Bundesrat Dr. Kühnel: Qualifikationsprobleme!) Qualifikationsprobleme.

Unter diesen Voraussetzungen – das ist natürlich eine politische Diskussion, die legitim ist – bekenne ich mich zur allgemeinen Wehrpflicht in Österreich – mit allen Prob­lemen, die sie uns bereitet, von den jetzt sinkenden Zahlen der Grundwehrdiener bis hin zu Diskussionen, die auch über die Miliz geführt werden, aber grundsätzlich glaube ich, dass das für einen neutralen Staat wie Österreich das richtige System ist. Wir sollten uns dieser Diskussion zwar stellen, aber unsere Position, also meine Position und die Position der österreichischen Sozialdemokratie, ist in diesem Fall klar.

Was die Bundesheer-Beschwerdekommission anlangt, möchte ich gleich an Ihre Fragen anschließen. Es ist so, dass wir einmal den Langtitel verwenden und dann weiter mit dem Kurztitel arbeiten. An den Aufgaben hat sich ja nichts verändert, und natürlich bleibt die Bundesheerkommission ein Instrument des Parlaments und nicht des Ministers, es ist ein Instrument der Legislative und nicht ein Instrument der Exekutive. Es ist ja völlig logisch, dass sich das Ministerium, das österreichische Bundesheer nicht selbst kontrollieren kann.

In den letzten Jahren hat es immer ein gutes Verhältnis zur Bundesheer-Beschwer­dekommission gegeben, weil ich – wie auch meine Vorgänger – als Minister diese Kommission nicht als Feind, sondern als Partner sehe, damit Missstände, die es wie in jedem Bereich gibt – und bei 24 000 Bediensteten ist es logisch, dass es auch dort Missstände geben wird –, durch diese transparente Arbeit, durch diese konsequente Arbeit der Bundesheerkommission verbessert werden beziehungsweise aufgezeigt und dann abgestellt werden können.

Insofern bringt die jetzige Novelle aus meiner Sicht eine weitere Qualitätssteigerung und auch eine Anerkennung der Arbeit der Mitglieder, die in dieser Kommission tätig waren, denn wir haben jetzt auch das Rederecht für die Vorsitzenden verankert – eine langjährige Forderung der Mitglieder der Bundesheer-Beschwerdekommission, jetzt Bundesheerkommission, Parlamentarische Bundesheerkommission für Beschwerde-


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