BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 86

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sen und letztendlich von den Sachgutachtern vor Ort mehr oder weniger „abg’schasslt“ werden. Ich habe auch schon miterlebt, dass vom Umweltministerium zu einem Projekt sehr sachliche Argumente gekommen sind und die Verhandlungsleitung – in dem Fall war es das BMVIT – einfach drübergefahren ist. Solche Arten von Umweltverträg­lichkeitsprüfungen sollte es künftig in Österreich nicht mehr geben. Mit dieser Novelle erreichen wir das allerdings leider nicht.

Die Forderungen der NGOs und Bürgerinitiativen werden in dieser Novelle, wie gesagt, nicht berücksichtigt. Eine Forderung wäre zum Beispiel ein voll konzentriertes Ver­fahren, was auch der Wirtschaft entgegenkommen würde. Das gibt es in vielen Bereichen nach wie vor nicht. Da gibt es nach wie vor zusätzliche Verfahren, wie Wasserrecht, Forstrecht et cetera, die nicht in der Umweltverträglichkeitsprüfung abge­handelt werden und dadurch natürlich auch keine Parteienstellung von den Bürger­initiativen beinhalten.

Wir würden uns erwarten, dass ein Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, das sich auf Energieeffizienz und Klimaschutz beruft, diese Punkte auch wirklich als Genehmi­gungskriterien berücksichtigt und nicht nur ein Konzept vorschreibt, das, wenn es nicht entspricht, trotzdem keine Auswirkung auf die Bescheinigung der Umweltverträglichkeit des Projekts hat.

Wir würden uns erwarten, dass man sich irgendwann einmal darüber Gedanken macht, wie es sich Bürgerinitiativen und NGOs leisten können, an Umweltverträglichkeits­prüfungen teilzunehmen. Sachgutachten, das ist bekannt, sind normalerweise nicht billig, die kosten ein paar Tausend Euro. Wenn ich als Bürger in meiner Umgebung ein Projekt habe, von dem ich annehme, es könnte die Umwelt gefährdet sein, dann muss ich dafür nicht nur sehr viel Zeit, sondern inzwischen auch sehr viel Geld für Gutachten investieren. Das ist einfach nicht gerechtfertigt. (Bundesrat Perhab: Die Gegner finanzieren!) Wenn jemand ein Projekt umsetzen will, dann muss derjenige auch dafür aufkommen, dass die Umweltverträglichkeit gewährleistet ist, und dass dieses auch geprüft werden kann.

Es sollen nicht die BürgerInnen, die rundherum wohnen, Zeit und Geld investieren müssen, um eine Gefährdung nachzuweisen oder um vielleicht auch Verbesserungen zu erwirken.

Wir würden uns ein Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz wünschen, bei dem das Umweltministerium für die Umweltverträglichkeitsprüfungen immer zuständig ist, auch in Bereichen, die das BMVIT betreffen – Straßenbau, Flughafen et cetera. Dass hier die Verhandlungsleitung nicht beim Umweltministerium liegt, finde ich sehr schade, weil so, wie es beim Straßenbau ist, verhandelt das Bundesministerium über ein Projekt von der ASFINAG und die ASFINAG setzt eigentlich nur ein Projekt um, dass das Bundesministerium gerne hätte – dass da auf zusätzliche Umweltauflagen kein gesteigerter Wert gelegt wird, ist naheliegend.

Ich denke, das wäre wirklich etwas, das man massiv verbessern könnte, wenn man die Kompetenzen verschiebt. Wie gesagt, es wäre schön, wenn Sie sich auch einmal im Umweltbereich mehr Kompetenzen schnappen würden, und nicht immer nur in der Landwirtschaft. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ein weiteres Problem, das wir noch sehen, ist, dass die Schwellenwerte jetzt zwar zum Teil verbessert worden sind, dass sie in vielen Bereichen aber dennoch viel höher sind als in anderen Ländern. Bei einem Schigebiet zum Beispiel liegt bei uns der Schwel­lenwert für UVP-Pflicht bei einer Größe von 20 Hektar, in Südtirol bei fünf Hektar. Oder bei Einkaufszentren – da kann ich Ihnen in Niederösterreich einige Beispiele anführen, wo jetzt wieder Einkaufszentren geplant sind, das ist ein Wildwuchs, der offenbar nie


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite