BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 87

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

aufhören wird; Einkaufszentren sind UVP-pflichtig bei zehn Hektar Fläche. In Deutsch­land braucht man bei nur fünf Hektar Fläche schon eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ich denke, da kann man noch einiges nachbessern. Die Verbesserungen, die jetzt durchgeführt worden sind, werden leider durch einen Bereich mehr oder weniger wieder aufgehoben, und zwar ist das jener des öffentlichen Interesses. Es steht zwar jetzt nicht mehr wortwörtlich drin, aber dieses induzierte öffentliche Interesse an Kraft­werksprojekten, das wahrscheinlich auch weitere Umweltverträglichkeitsprüfungen künftig verhindern wird, das können wir so nicht unterstützen. Wir wollen gute ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.) – Nein, gar nicht. Sie werden mir dann sicher erzählen, wie das anders ist. Wenn Sie all unsere For­derungen in dieser Novelle berücksichtigt haben, dann werden Sie mir das sicher noch korrigieren können.

Unser Problem ist, dass Kraftwerke damit möglicherweise zum Teil nicht mehr UVP-pflichtig sein könnten. Unser Problem ist, dass Feststellungsverfahren ohnehin nicht von Bürgerinitiativen beantragt werden können. Das ist nicht ein Teil der Novelle, sondern das ist ein Teil, der der Novelle fehlt. Deshalb werden wir, auch wenn es kein Sammelgesetz ist, dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

13.26


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Keuschnigg. Ich erteile es ihm.

 


13.26.48

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass das UVP-Gesetz Emotionen weckt, ist ja nichts Neues, das ist geradezu zwangsläufig.

Österreich hat beim Umweltschutz, aber auch in den Fragen Bürger- und Anrainer­beteiligung, Schutz der Bürgerinteressen ein hohes Niveau erreicht, das teilweise einen extrem hohen Aufwand sowohl bei den Projektbewerbern, aber auch gleichzeitig in der Verwaltung mit sich bringt.

Stichwort Verwaltungsreform: Wir müssen, wenn Gesetze optimiert werden, selbst­ver­ständlich immer darauf schauen, was für eine Bedeutung das für die Verwaltung hat. Wir reden von Reduzierung der Verwaltungskosten und haben aber auf der anderen Seite extrem komplexe Gesetze.

Ich möchte nur ein oder zwei kleine Beispiele nennen, um die Seriosität, die hinter diesen Umweltverfahren steckt, zu demonstrieren. In Tirol hat derzeit ein Projekt, das Grenzkraftwerk Inn im Oberinntal, alle Projektentwicklungsschritte durchschritten und hat bisher einen Kostenaufwand – ohne dass noch irgendeine Baumaschine aufge­fahren ist – von 18 Millionen € verursacht. 18 Millionen €, ich habe es noch einmal in Schilling umgerechnet, 252 Millionen Schilling (Bundesrätin Kerschbaum: Mit UVP oder nur für die Planung?) für die gesamte Projektierung inklusive der gesamten UVP.

Jetzt kann bei diesem extrem hohen Aufwand niemand mehr sagen, dass nicht alle Details, alle Facetten, die so ein großes Projekt auch für die Volkswirtschaft, für die Arbeitsplätze und für die Regionalentwicklung, aber selbstverständlich vor allem für die Umwelt und für die Anrainer und Bürgerinteressen mit sich bringt, dass diese nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.

Oder das Beispiel TIWAG. Die TIWAG plant vier Kraftwerke mit Projektentwicklungs­kosten in der Höhe von 70 bis 80 Millionen €.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite