BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 88

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Ich sage Ihnen, da gibt es noch Beispiele, die unter die Haut gehen. Kollege Bock lebt im ländlichen Raum, wo es so etwas gibt. Im Pitztal gab es in den letzten zehn Jahren Schigebietsverhandlungen um die Gründung von Gletscherschigebieten, um ein Tal aus dem Entwicklungsnotstand zu befreien und ein historisch unterentwickeltes Tal in eine gewisse Konjunktur zu führen; jahrelange Prozesse, um diese Ausgewogenheit insgesamt herbeizuführen.

Jetzt sage ich, das ist richtig. Aber wenn es um solche Aufwände geht, wenn derart viel investiert wird, ist es auch die Verpflichtung der Politik, die Prozesse zu optimieren. Allein die Optimierung von Verwaltungsabläufen ist konjunkturfördernd, und wir haben das jetzt notwendig.

In der Bundesrepublik Deutschland ist ein Investitionsbeschleunigungsgesetz be­schlos­sen worden – mit einem einzigen Instanzenzug zum Bundesverfassungs­ge­richt –, um eben in dieser dramatischen wirtschaftlichen Situation gegensteuern zu können.

Davon sind wir zwar weit entfernt, aber wenn man sich diese Straffung, die da jetzt vorgenommen wird, anschaut, kann man nur sagen, dass das wirklich zu unterstützen ist. Und worum geht es hier im Detail? – Es geht darum, dass mündliche Verhand­lungen unter Umständen ausbleiben können, wenn vorher kein Einwand erhoben wurde. Man kann, wie ich meine, sehr wohl von jedem erwarten, dass, wenn derart langfristige und weitreichende Projekte verhandelt werden, ein Einwand rechtzeitig gemacht wird – beziehungsweise dass dann, wenn sozusagen ohnehin schon die hundertste Studie auf dem Tisch liegt, auch einmal Schluss der Debatte gesagt wird, wenn ohnehin schon alle Facetten ausreichend gewürdigt wurden.

Herr Bundesminister, zur Frage Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung: Der Elektro­nische Akt, die Zurverfügungstellung von Unterlagen auf elektronische Art und Weise stellt zweifelsohne einen Fortschritt dar. Indirekt wird uns ja unterstellt, dass wir eine nicht offensive Umweltpolitik betreiben würden, was jedoch unrichtig ist. – Was geschieht, ist, dass die Effizienz der Verwaltung, der Prüfung gesteigert, aber in keiner Weise ein Eingriff in Bürgerrechte oder Umweltrechte gemacht wird.

Was mich besonders freut, ist ein kleines Detail – ich habe das immer wieder mit Freiberuflern erlebt –, dass nämlich die öffentliche Hand, wenn sie Studien, wenn sie Informationen zur Verfügung hat, diese auch den Projektbewerbern zur Verfügung stellt, dass man also ein Anrecht darauf hat, Dinge, die schon einmal mit viel Geld erworben worden sind, in einem Verfahren einzubringen, sich auf das stützen zu können, denn da geht es um die Vermeidung sinnloser Kosten.

Herr Bundesminister Berlakovich, ich möchte Ihnen zu diesem neuen UVP-Gesetz gratulieren: Das war ja oft – wir haben es alle miterlebt – eine wirkliche Gratwan­derung, und gerade in wirtschaftlichen Zeiten wie diesen, wo man sich nicht mehr alles leisten kann, ist dieses Ergebnis nicht zu unterschätzen. Es geht also nicht nur um die Umwelt, nicht nur um die Wirtschaft, sondern darum, beide zusammenzubringen, was eben hiemit gelungen ist: Die UVP wurde weiterentwickelt, wurde verbessert, und es gibt Straffungen, wo eben gestrafft werden kann.

Jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor, den man wirklich nur unterstützen kann – und wir von der Österreichischen Volkspartei werden das mit Vergnügen tun. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.32


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Ertl. – Bitte.

 


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