BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 91

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Ich bin selbst Obmann einer Naturpark-Organisation und weiß daher, wie schwierig es ist, selbst für ein kleines Projekt eine Genehmigung zu bekommen. Mittlerweile weiß ich auch, wie schwierig es ist, eine Genehmigung für ein großes Vorhaben zu bekom­men. Ich vertraue als bekennender Österreicher auf unsere Fachleute und auf den Rechtsstaat, darauf, dass die Entscheidungen so getroffen werden, wie sie die Fach­leute aufbereiten, und dass letztendlich eine demgemäße Entscheidung getroffen wird.

Bei der UVP gibt es mehrere Punkte, die berücksichtigt werden müssen. Es ist ja nicht nur das entscheidend, was im Bundesgesetz drinnen steht, denn die Ausführung erfolgt im Land. Es gibt Landesgesetze, die genauso einzuhalten sind, und da dürfen wir uns eben als Politiker nicht nur immer die Rosinen herauspicken beziehungsweise jene Teile herausgreifen, die wir gerne hätten. Das heißt, wir gehen meistens schon mit der Einstellung in ein UVP-Verfahren, dass wir dann bereits das Ergebnis haben. Das erwarten wir von einem UVP-Verfahren. Wir wollen das Ergebnis sofort haben.

Wir befinden uns in einem Spannungsfeld zwischen der Bewegung der Grünen, alles zu verhindern, und der Bewegung der Wirtschaft, alles größtmöglich und schnellst­möglich zu erhalten. (Bundesrat Schennach: Ist das die TIWAG-Meinung, die Sie hier repräsentieren?) – Ich denke doch, dass man realistisch sein müsste, um einschätzen zu können, für wen wir das machen. Wir machen das nicht für die TIWAG, wir machen das nicht für die Grünen, sondern letztendlich machen wir es für die Bevölkerung, die in diesem Raum lebt, und das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Schennach: Das heißt, die Bürgerinitiativen und die NGOs sind nicht die Bevölkerung?)

Nein! Ich halte es für äußerst wichtig, dass es diese Bewegungen gibt, dass sie vor­handen sind und dass sie auch ernst genommen werden. Und das ermöglicht jetzt das neue Gesetz. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Das neue Gesetz ermöglicht, dass zum Beispiel während einer Verhandlung auch vom Antragsteller bestimmte Änderungen vorgenommen werden können. Das war früher nicht möglich, da hat man wieder zurück an den Start müssen. Jetzt gibt es die Möglichkeit, dass Ängste der Bevölkerung mit berücksichtigt werden können und das Projekt auch dementsprechend angepasst werden kann.

Noch einen weiteren Punkt möchte ich erwähnen, und zwar: Jedes Bundesland hat seine eigenen Naturschutzgesetze. Jedes Bundesland hat die Autonomie, diese Ge­setze auch auszuführen. Jedes Bundesland stellt sich sozusagen seine Schwerpunkte selbst zusammen, in einem gewissen Rahmen. Aber ich stelle immer wieder fest, dass ein bisschen Feigheit bei den Politiker und Politikerinnen vorzufinden ist, wenn es darum geht, die Vorgehensweise zu begründen, und zwar macht man Gesetze, die sehr restriktiv sind, und dem Projektbetreiber gegenüber erklärt man dann, man würde schon gerne den Wünschen entsprechen, aber es gibt halt Gesetze, die einzuhalten sind. Da denke ich, dass man schon den Mut haben sollte, zu sagen: Wir haben im Naturschutzgesetz dieses und jenes Verbot ausgesprochen, und das gilt nun, das ist jetzt einzuhalten, das wird nicht je nach Bedarf verändert!

Es gibt noch einen Bereich, und zwar die Gemeinden, die da mitzuentscheiden haben. Die Gemeinden können im Rahmen der ÖROK viele Dinge festlegen. Sie müssen sogar viele Dinge festlegen, aber dann, wenn es um die Sache selbst geht, werden sie oft schwach, weil man ein Projekt um jeden Preis umsetzen will. Dann versteckt man sich hinter dem Gesetz oder hinter der ÖROK und sagt: Wir können nicht! Ich meine, da braucht es mehr Ehrlichkeit, denn letztendlich geht es um die Menschen, die in Österreich leben. Die vorliegende Novelle schafft nun die notwendigen Voraussetzun­gen dafür.

 


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