Ich wende mich gegen die Gräuelpropaganda. Dass Sie als Grüne so argumentieren müssen, verstehe ich ja bis zu einem gewissen Grad, aber dass Sie hier Dinge behaupten, die nicht stimmen, zum Beispiel, dass im vereinfachten Verfahren Bürgerinitiativen keine Parteienstellung hätten, verstehe ich nicht, denn das stimmt schlichtweg nicht.
Es ist nicht so! Sehr wohl haben die Bürgerinitiativen im vereinfachten Verfahren Parteienstellung. Vor allem dürfen Sie aber nicht vergessen, was die Intention von jenen war, die gesagt haben: Jetzt in einer schwierigen Zeit soll das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit in das UVP-Gesetz hineinkommen!
Das ist jetzt nicht im Gesetz enthalten. Wenn das hineingekommen wäre, dann könnten Sie behaupten, dass der Umweltschutz und die Bürgerrechte gekippt sind. Derzeit ist im UVP-Gesetz das öffentliche Interesse „Umweltschutz“ drinnen und nicht das öffentliche Interesse „Versorgungssicherheit“.
Was im Gesetz drinnen ist, ist ein Verweis auf Materiengesetze, wie Wasserrechtsgesetze und so weiter, nämlich, dass diese Interessen zu berücksichtigen sind, was in diesen Gesetzen auch passiert. Das ist ja keine Schlechterstellung, sondern nur eine Dokumentation eines Zustandes, der notwendig ist.
Also es ist gelungen, in wirklich sehr harten und schwierigen Verhandlungen – und der Dank dafür gebührt natürlich auch den Mitarbeiter/innen meines Hauses, des Lebensministerium, die sich da riesig eingebracht haben, weil es uns, dem Umweltministerium, wichtig war –, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie ich noch einmal betonen möchte, die wirtschaftliche Entwicklung zu garantieren, aber auch Natur- und Umweltschutz und vor allem auch Bürgerrechte zu gewährleisten.
Ich möchte es auch begründen: Ja, ich bin für vernünftige Verfahren. Ich glaube, es dient niemandem, wenn Verfahren ad infinitum hinausgezögert werden. Es dient nicht dem Projektwerber, es dient aber auch nicht den Bürgerinitiativen oder dem Umweltschutz. Das heißt, irgendwann einmal muss das Projekt entscheidungsreif sein.
Ich möchte schon auch darauf verweisen, dass wir auch wissen, an wen sich eventuelle Vorwürfe richten. Wir haben beim UVP-Gesetz zwei Instanzen. Die erste Instanz ist die Landesbehörde im jeweiligen Bundesland, und die zweite Instanz ist der Umweltsenat im Lebensministerium, ein unabhängiges Richtergremium, das weisungsfrei ist. Zwei Instanzen – schlankes Verfahren. Es gibt keine schlankeren Verfahren. Dass die beiden Kollegen Keuschnigg und Bock hier länger ausgeführt haben, warum sie dem Gesetz zustimmen, heißt ja nicht, dass sie hier kompliziert erklären müssen, warum das Gesetz gut ist, sondern bringt zum Ausdruck, dass uns so viele Neuerungen gelungen sind, die wichtig zu erwähnen sind, die es aufzuzählen gilt.
Zum Ersten: Ja, ich bekenne mich zu einer Entbürokratisierung. Es hat keinen Sinn, wenn wir aktuelle Gutachten haben, beispielsweise Gutachten zum Fischbestand, zu einer Biotopsituation, dass man dann, wenn ein neues Verfahren kommt, sagt: Jetzt müssen wir neuerlich Gutachten in Auftrag geben. Solch ein Gutachten kostet nämlich 5 000 € bis 50 000 €; das ist viel Geld. Also wozu ein neues Gutachten, wenn es aktuelle gibt, die ausreichende Aussagekraft haben? Dazu stehe ich: Entbürokratisierung, denn eine Zweifach-, Dreifach-Bürokratie nützt niemandem.
Es ist auch möglich, wie es erwähnt wurde, dass ein mündliches Verfahren nicht stattfinden muss, was bisher nicht der Fall war. Wenn keine neuen Einwendungen kommen, warum muss man dann ein zusätzliches Verfahren machen?
Es wird auch der Behördenleiter in der Landesbehörde, der ersten Instanz, in die Position versetzt, dass er sagt: Es gibt keine neuen Erkenntnisse, daher ist jetzt Schluss des Verfahrens! Das hat ja einen Sinn. Für alle Beteiligten ist das sinnvoll. Es versteht
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