BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 95

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niemand, dass, so wie das zum Beispiel bei der 380-kV-Leitung im Burgenland und in der Steiermark der Fall war, ein Verfahren 20 Jahre dauert.

Damals hat es die UVP noch nicht gegeben; das muss man auch dazusagen. Natürlich muss man auch bei der Wahrheit bleiben: Es gibt lokale politische Interessen, von Gemeinden, von Bürgern und so weiter, und dann dauern halt Verfahren zu lange. Da kann das UVP-Gesetz nichts dafür, wenn es eine politische Willensbildung nicht gibt, wo man sagt: Das oder jenes wollen wir sicherstellen! Das ist wichtig hervorzuheben. So habe ich mich dagegen gewendet, dass zum Beispiel bei der Wasserkraft argu­mentiert wurde, dass das UVP-Gesetz schuld daran ist, dass keine Projekte umgesetzt werden. Das stimmt nicht.

Bei der Wasserkraft dauert in erster Instanz die Genehmigung von Wasserkraftanlagen zehn Monate und 13,8 Monate einschließlich Berufungsverfahren beim Umweltsenat. Wenn der Projektwerber Unterlagen nicht heranzieht und dann sagt: Das muss noch geliefert werden!, und wenn es dann gewisse neue Aspekte gibt, dann muss man das schon berücksichtigen. Aber es sagen die Unternehmer und auch die Wirtschaft: Das UVP-Verfahren hat einen Sinn, weil man eine Verfahrenskonzentration hat. Weil man alle Verfahren in einem hat, muss man nicht noch zusätzliche Genehmigungen ein­holen und hat dadurch Rechts- und Planungssicherheit. – Das ist auch in Zukunft gewährleistet.

Darüber hinaus gibt es – nicht nur, was die Wirtschaft anlangt; etwa beim Turbinen­tausch plus baulichen Maßnahmen – keine UVP-Pflicht, wenn Natur und Umwelt – Stichwort: Abflussverhältnisse – nicht negativ beeinflusst werden. Es hat auch einen Sinn, dass wir derartige Dinge machen.

Was wir neu hineingenommen haben, ist ein Verfahrensmonitoring. Es muss nach­gewiesen werden, warum ein Verfahren so lange dauert. Das hat einen Sinn, weil man dann klären kann, wer eigentlich schuld daran ist, dass ein Verfahren lange dauert, und dann nicht sagen kann, etwa der Bund oder das Lebensministerium sogar, das Verfahren soll ordnungsgemäß abgewickelt werden.

Wir haben aber auch die Bürgerrechte gestärkt. Es wurde der Elektronische Akt schon erwähnt, wo die Bürgerinitiativen auf elektronischem Weg die Unterlagen bekommen können. Und vor allem: Die Umweltorganisationen haben im vereinfachten Verfahren wieder Verwaltungsgerichtshofbeschwerdebefugnis. Also wir haben das wieder hinein­ge­bracht, was bisher nicht möglich war. Da behaupte ich, dass es sehr wohl wichtig ist, diese Bürgerrechte zu stärken, und das haben wir gemacht.

Ich sage noch einmal: Der entscheidende Punkt bei all diesen Diskussionen war, dass das öffentliche Interesse „Versorgungssicherheit“ das alles gekippt hätte. Das wollte ich nicht! Ich wollte, dass der Umweltschutz und die Bürgerrechte gewährleistet sind, und das ist auch gelungen.

Wichtig ist, dass wir den Klimaschutz und auch die Energieeffizienz hineinbekom­men haben. Diese Themen sind heute hier ein bisschen untergegangen, wurden wohl erwähnt, aber nur unzureichend. Ich möchte daher betonen: Es hat einen Sinn, das ein Projektwerber ein Konzept vorlegen muss, um zu sehen, ob sein Projekt energie­effizient ist. Nicht nur wir in Österreich reden von sinnvollem energieeffizienten Einsatz, sondern auch im Sinne des Weltklimaschutzes reden alle davon. Das ist ja nicht eine Caprice des Umweltministers oder von irgendwelchen Umweltbewegten, sondern der schonenden Ressourcenumgang ist ein Gebot der Stunde. Auch das ist hier gewähr­leistet.

Ich behaupte, dass hier wirklich ein schwieriger Spagat gelungen ist, und zwar dank der großen Bemühungen auch der Mitarbeiter/innen meines Hauses. Ich sage das des-


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