Am Ende muss es auf alle Fälle heißen: Ein Ja zu einer effektiven Bekämpfung der Korruption und ein Nein zur Kriminalisierung der Förderer von Kultur und Sport sowie aller Politiker. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.53
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile es ihm.
14.53
Bundesrat Wolfgang Schimböck, MSc (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier im Bundesrat! Dem, was zuvor gesagt wurde, kann ich eigentlich nicht ganz folgen, denn gerade in diesem Bereich ist ein unglaublich strenger Maßstab notwendig. Schauen wir uns doch nur Zeitungsberichte der letzten Tage an: Es geht um zwei EU-Beitrittsländer, wo jedes EU-Mitgliedsland zu Recht sagt, was mit den Geldern in diesen Ländern passiert ist.
Wir sollten daher dem Alt-Präsidenten des Rechnungshofes, Dr. Fiedler, der nicht aus irgendeiner politischen Ecke kam (Rufe bei der SPÖ: Na ja!), dankbar dafür sein, dass dieser damals, und zwar mit einer gewissen Schärfe, eine entsprechende Gesetzgebung gefordert hat. (Bundesrat Schennach: Und dieses Gesetz mit Schärfe kritisiert! Da haben Sie recht! Sie haben Fiedler zitiert!)
Ich glaube, wir sollten da nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, sondern eine ganz klare Grenze setzen. Da ist es halt doch so – wie wir ja vielfach gesehen haben –, dass sogar Weltkonzerne in die Bredouille gekommen sind, und zwar in den verschiedensten Ländern, auch im früheren Ostblock, wo manche Konzerne heute noch mit solchen Dingen zu kämpfen haben. Daher sollten wir das, was hier auf dem Tisch liegt, sehr, sehr ernst nehmen.
Wenn eine Behörde zur Korruptionsbekämpfung verunglimpft wird, bevor sie überhaupt noch tätig geworden ist, dann, muss ich sagen, sind mir solche Aussagen – auch wie die des Kollegen Ertl hier – nicht ganz verständlich, und es ist schon auch darauf hinzuweisen: Im öffentlichen Dienst gibt es ein Disziplinarrecht! Das ist daher nicht zu vermischen mit dieser Behörde, denn soweit ich weiß, ist eine Disziplinarbehörde nicht identisch mit direkten Vorgesetzten; die Disziplinarbehörde handelt sehr wohl weisungsfrei und unabhängig, und die Mitglieder einer solchen Kommission haben auch einen Versetzungsschutz. Bei uns ist es wirklich nicht wie in einer „Bananenrepublik“!
Wenn da Ordnung hineingebracht wird, wenn da erhoben werden kann, würde ich schon vorschlagen, dass sich Kollege Ertl vielleicht einmal doch die gesamte Gesetzeslage anschaut. Dann würde er sehen, dass bei solchen Vorwürfen, dass in solchen Fällen sehr wohl die Staatsanwaltschaft und die Gerichte tätig werden. Soweit ich als Mitglied des Bundesrates weiß, kennt unsere Bundesverfassung ausdrücklich die Weisungsfreiheit der Richter, die eine derartige Untersuchung leiten.
Es ist daher keinesfalls so, dass da etwas der parlamentarischen Kontrolle oder dem Gericht an Möglichkeiten entzogen wird, denn es ist ja jedem Mitglied des Bundesrates, im Verein mit zwei weiteren Mitgliedern, ebenso natürlich den Kollegen des Nationalrates, unbenommen, eine Anfrage an die ressortzuständige Ministerin oder an den Minister zu stellen, wenn man meint, dass etwas nicht korrekt gelaufen wäre.
Zu den einzelnen Punkten – Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit der Abgeordneten, Bestechung, Vorteilsnahme, Vorteilszuwendung, verbotene Intervention –, die ja alle auch einen wirtschaftlichen Aspekt haben: Wenn es da kein klares Regelwerk gäbe, würde das doch eine Verzerrung der Wettbewerbssituation darstellen.
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