BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 124

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Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Arbeitsmarktpaket 2009.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.48.4818. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notar­versicherungsgesetz 1972, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­the­ater­pen­­sions­gesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozial­rechts-Änderungsgesetz 2009 – 2. SRÄG 2009) (179 d.B. und 242 d.B. sowie 8155/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun kommen wir zum 18. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um den Bericht.

 


15.49.58

Berichterstatterin Monika Kemperle: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Pensionsgesetz 1965, das Bun­des­theaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. So­zialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 2. SRÄG 2009), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich erspare Ihnen daher die Verlesung des Berichtes und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte, Herr Kollege.

 


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