15.50
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der gegenständlichen Vorlage verbessert sich die Pflegesituation im sozialrechtlichen Bereich von nahen Angehörigen unseres Erachtens wesentlich. Wir wollen damit auch, insbesondere in diesem sozialpolitisch sehr angespannten Segment – was ich an dieser Stelle sehr gerne zugeben möchte –, einen weiteren Schritt zur Verbesserung setzen. Wir wissen, dass die zu pflegenden Personen primär zu Hause gepflegt werden wollen, und wir wissen auch, dass sie gerne von Bekannten beziehungsweise nahen Angehörigen gepflegt werden wollen.
Wir erwarten uns durch diese finanzielle Entlastung – im Bereich der Pensionsversicherung handelt es sich immerhin um 153 € im Monat – eine wesentliche Verbesserung im Bereich der sozialrechtlichen Absicherung von nahen Angehörigen und natürlich auch eine verbesserte Situation für die zu pflegenden Personen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte namens der Sozialdemokratischen Fraktion noch anmerken, dass wir uns erhoffen, dass es dadurch zu einer zumindest geringen Entlastung der öffentlichen Hand im Bereich der finanziell doch sehr aufwendigen stationären beziehungsweise teilstationären Pflege kommen wird.
Gestatten Sie mir jetzt in dieser Debatte zum 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz auch gleich eine Anmerkung zum 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz! Da die politische Stoßrichtung, nämlich die weitere Verbesserung im Bereich der sozialrechtlichen Absicherung von nahen Angehörigen durch die beitragsfreie Mitversicherung die gleiche ist, stimmen wir selbstverständlich auch dieser Vorlage sehr gerne zu. – Glück auf! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Dönmez und Zangerl.)
15.52
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Mag. Hammer. – Bitte, Herr Kollege.
15.52
Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Gesundheitsminister und Nachbar aus Gallneukirchen – wir haben ja schon die eine oder andere Erfahrung in der Kommunalpolitik gemeinsam sammeln können! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf ebenfalls das Wort ergreifen zu diesem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz, gleich auch zum 3., und ein paar Gedanken dazu anbringen, die doch notwendig sind.
Ich glaube, es ist zum einen – wir haben uns heute schon bei einigen Tagesordnungspunkten, und das ist natürlich sehr wichtig, mit der Bewältigung der derzeitigen Krisensituation beschäftigt – schon notwendig, und das spricht auch für die soziale Gesinnung der derzeitigen Bundesregierung, dass man auch in diesen Zeiten nicht darauf vergisst, notwendige Änderungen und Verbesserungen im Sozialbereich herbeizuführen. Es ist ein Bereich angesprochen worden, wo Handlungsbedarf besteht, und da geht es eben um die Pflege und die Betreuung von Angehörigen.
Es ist – Kollege Klug hat es schon ausgeführt – die Sehnsucht sehr vieler älterer Menschen, zu Hause alt zu werden, in der gewohnten Umgebung alt zu werden und von nahen Angehörigen gepflegt zu werden. Es ist natürlich auch Wunsch, wohnortnah betreut zu werden. Ich glaube, stationäre Einrichtungen sollten dann erst in weiterer Folge schlagend werden. Daher muss es unser Ziel sein, dass man die Entlastung pflegender Angehöriger bestmöglich vorantreibt und dass diese Unterstützungsleistungen im familiären System weiter gewährleistet sind.
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