BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 126

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Ich glaube, diesbezüglich ist der Bundesregierung schon einiges geglückt. Wesentliche Faktoren waren: die Valorisierung und Erhöhung des Pflegegeldes, Verbesserungen im Bereich der Demenz; auch das ist sehr wesentlich. Mit diesen Sozialrechts-Ände­rungsgesetzen versucht man jetzt, die sozialrechtliche Absicherung besser voranzu­treiben, und zwar zum einen in der Pensionsversicherung, zum anderen aber auch in der Krankenversicherung, denn es kann nicht so sein, dass derjenige, der für die Gesellschaft sehr wesentliche Leistungen erbringt, indem er die Angehörigen pflegt, dann auch noch Nachteile hat, wenn es um seine Pension oder um seine persönliche Absicherung im Krankheitsfall geht. Daher sind diese beiden Sozialrechts-Änderungs­gesetze absolut zu begrüßen und zu unterstützen.

Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit schon auch Folgendes sagen: Ich glaube, dieses Sozial- und Pflegesystem müssen wir noch im Auge behalten. Wir als Bun­desräte müssen natürlich auch darauf schauen, dass das System für die Länder und schlussendlich für die Gemeinden tragbar ist. Wir brauchen noch den Ausbau der Kurzzeitbetreuung, der Tagesbetreuung, und wir müssen uns gemeinsam überlegen, wie das nachhaltig finanziert werden kann, wie die finanzielle Absicherung sicher­gestellt werden kann. Als Kommunalpolitiker sage ich an dieser Stelle: Wir sind durchaus gewillt, diesen Ausbau zu betreiben, hohe Qualitätsstandards sicherzustel­len, aber irgendwann ist der Plafond dessen erreicht, was wir finanziell schultern kön­nen. Ich glaube, darüber müssen wir gemeinsam nachdenken.

Über den Weg sind wir uns großteils einig: Ausbau und Unterstützung des pflegenden Systems zu Hause, Tages- und Unterstützungsleistungen im örtlichen Umfeld und erst in weiterer Folge Ausbau der stationären Einrichtungen.

Wir von der ÖVP werden natürlich diese sozialen Verbesserungen für pflegende Angehörige unterstützen und keinen Einwand erheben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

15.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bun­desrat Hensler. – Bitte. (Bundesrat Schennach – da als Nächste Bundesrätin Kersch­baum auf der Rednerliste steht –: Das kann nicht stimmen!)

 


15.55.57

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Wir haben heute das Sozialrechts-Änderungsgesetz auf der Tagesordnung, und ich möch­te eingangs eine klare Feststellung dazu treffen.

Wir reden heute über ein Thema, wir diskutieren über Maßnahmen in einem Bereich, der eine zentrale Herausforderung unserer Generation zweifelsohne ist – für die Zu­kunft und nicht zuletzt unsere Gesellschaft. Es geht darum, dass die Menschen entsprechend würdevoll, respektvoll bei ihrer Familie zu Hause betreut, gepflegt werden. Das ist – das ist unbestritten – der Wunsch derjenigen, die schwerst betroffen sind.

Wichtige Punkte waren für uns immer die Familie – die Familie, die erste Zelle der Demokratie, die Familie, ganz einfach das Herzstück unserer Lebensqualität –, der Zusammenhalt der Generationen und nicht zuletzt auch, dass die Familiengehörigen zu Hause, in einem gewohnten Umfeld gepflegt werden sollen.

Was ist neu, Hoher Bundesrat? – Neu ist – wir haben es bereits gehört –, es wird Leistungen der Pflegestufen 3 und 4 in diesem Bereich geben. Außerdem waren diese Leistungen bis dato auf 48 Monate befristet, nun erfolgen diese Leistungen des Bundes ohne zeitliche Begrenzung. Das ist schlicht und einfach ein großer Wurf im


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