das in der Öffentlichkeit äußerst undifferenziert und mit falschen Zuordnungen diskutiert wird.
Sie werden dann auch an den Zahlen sehen, was in der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, in der ÖBFA, insgesamt an Veranlagungen getätigt wurde und was daraus auch für den Steuerzahler an Vorteilen entstanden ist. Wir sollten uns an Daten und Fakten orientieren, auch in dieser sehr sensiblen Frage, wenn es um die Veranlagung von Steuergeldern geht.
Wenn man den Rechnungshofbericht zur Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur unvoreingenommen liest – ich betone: unvoreingenommen! –, erkennt man Folgendes:
Die Bundesfinanzierungsagentur hat für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Österreichs in den vergangenen Jahren Vorteile – noch einmal: Vorteile! – von insgesamt 3,3 Milliarden € erwirtschaftet. – So der Rechnungshofbericht zur Prüfung der Bundesfinanzierungsagentur. Das ist ein ausgezeichnetes Ergebnis und nur möglich dank der professionellen Arbeit, die diese Agentur, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Verantwortungsträger geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang mein Dank auch an den Rechnungshof!
Die Zahlen liegen auf dem Tisch, und ich fordere ein, das das Punkt für Punkt zu lesen und auch zu analysieren. Auf Seite 154 sagt der Rechnungshof, dass die ÖBFA in den Jahren 2002 bis 2007 einen Zinsvorteil von 3 Milliarden € erwirtschaftet hat. – 3 Milliarden € Vorteil für den Steuerzahler!
Vorteile gibt es auch, was die Frage der Zinsersparnisse insgesamt betrifft, auch wenn man den vieldiskutierten Bereich der Veranlagungen mit hineinnimmt.
Ich zitiere wieder die Zahlen des Rechnungshofes. Auf Seite 127 wird hervorgestrichen, dass die Finanzierungsagentur in den vergangenen Jahren dem Bund einen Nettoertrag von 685 Millionen € erwirtschaftet hat. Selbst wenn man das vom Rechnungshof mit 380 Millionen € bezifferte mögliche Risiko bei einzelnen Veranlagungen in Betracht zieht, wenn dieses schlagend wird, bliebe insgesamt aus den Veranlagungen immer noch ein Vorteil für den Steuerzahler von alleine 300 Millionen € im „worst case“. – Seite 127 Rechnungshofbericht. Ich bitte wirklich, sich mit den Dingen im Detail auseinanderzusetzen.
Ich nehme auch zur Kenntnis, dass der Abgeordnete Kogler von einer der Antrag stellenden Fraktionen öffentlich gesagt hat – und dafür danke ich ihm –, die ÖBFA hat über weite Strecken brauchbare Arbeit geleistet. Ich sage Ihnen: sehr gute Arbeit geleistet.
Und der Rechnungshof spricht klar aus, dass die ÖBFA trotz manchen Verbesserungsbedarfs ein Risikomanagement hat, das keinen Vergleich scheuen muss. Ich zitiere aus dem Rechnungshofbericht, Seite 146: „Bis auf den Bund“ – Achtung!, merke: bis auf den Bund! – „führen die überprüften Gebietskörperschaften keine durchgängigen Risikobewertungen der Schuldenportfolios durch.“
Also eine klare Bestätigung, dass der Bund hier in der Frage der entsprechenden Risikobewertungen vorangeht.
Das bedeutet nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir nicht alle Verbesserungsmöglichkeiten gerne aufgreifen. Das tun wir selbstverständlich, und das hat auch die ÖBFA bereits durch eine Vielzahl von Schritten getan, etwa durch die Einführung eines Limits für die Liquiditätshaltung auf der einen Seite sowie auch durch zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Risikomanagements.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite