Und auch ein Thema, das in der Öffentlichkeit kontrovers und kritisch diskutiert wird: Die ÖBFA lebt auch bei der Limitvergabe bei Veranlagungen bereits das Vier-Augen-Prinzip. Es ist grundfalsch und eine schwere Unterstellung, dass dieses Vier-Augen-Prinzip nicht schon seit 1999 gelten würde und vollzogen wird. Ich verstehe schon, aus politischen Gründen argumentiert, aber leider glatt falsch.
Noch etwas möchte ich hinzufügen: Wir blicken mit dem Wissen von heute – vergessen wir das nie! –, mit den Erfahrungen aus der Finanzkrise dieser Monate zurück auf die Ereignisse davor. Natürlich sind wir alle miteinander klüger geworden, weil wir eine Finanz- und Wirtschaftskrise in einer Dimension, wie Österreich sie nie gesehen hat, erlebt haben, aber man muss fair bleiben. Und ich sage auch: Die ÖBFA ist sofort nach Bekanntwerden der ersten Schwierigkeiten Mitte 2007 aus den genannten Investments herausgegangen, hat sofort entsprechend reagiert und hat unterm Strich nicht nur aus der Zinsersparnis, sondern auch aus den Veranlagungen für den Steuerzahler Gewinne geschrieben.
Das ist die Realität, die der Rechnungshofbericht Punkt für Punkt darstellt. Und ich benütze gerne auch die Gelegenheit, darzustellen, warum die Bundesfinanzierungsagentur Geld veranlagt. Da gibt es ja manche, die sagen, höre ich aus den politischen Zirkeln: Veranlagungsverbot. Einen größeren Nonsens habe ich überhaupt noch nie gehört! Sollen wir Milliardensummen, die zwischen den Steuereinnahmen und der Verausgabung in Österreich liegen, unter dem Kopfpolster der Steinzeitwirtschaftspolitik deponieren, ohne Zinsen zu erwirtschaften? Sollen wir 3 Milliarden € auf dem Weg liegen lassen, die wir für den Steuerzahler für Transferleistungen wieder verausgaben können? Ich frage Sie: Sollen wir das tun? Sollen wir ein Veranlagungsverbot diskutieren, ja oder nein? – Die Zahlen sind eindrucksvoll, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Die Frage, die dahinter steht, ist natürlich auch das Verstehen der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur und der Geldströme, der Finanzströme in Österreich. Es gibt immer wieder Phasen, wo zum Beispiel Steuereinnahmen hereinkommen, die nicht sofort wieder für Ausgaben verwendet werden können, sondern erst in zwei Wochen, in Monaten, wie auch immer sich hier die Diskrepanz im Laufe eines Jahres darstellt.
Die ÖBFA muss auch ein gewisses Maß an Liquidität zur Verfügung haben, für den Bund zur Verfügung haben, in Veranlagungen. Warum?, werden jetzt manche fragen. Das ist leicht erklärt: Wir haben eine Reihe von unvorhergesehenen Ausgaben. Die Menschen im Osten dieses Landes würden sich sehr bedanken nach dem Hochwasser, wenn der Bund nicht Kapital zur Verfügung stellen könnte. Da springt die ÖBFA ein, da gibt es auch viele andere Maßnahmen. Wenn wir schnell Geld brauchen, um zu helfen, muss auch die Finanzierungsagentur Flexibilität in der Liquiditätsversorgung an den Tag legen können. Und das ist ein System, das man nie vergessen darf und das im Hintergrund all dessen steht.
Ich sage noch etwas dazu: Wir hätten die Hilfe für die Banken letztes Jahr ohne Flexibilität der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur mit dem klaren Signal der Einlagensicherung für Österreichs Bürgerinnen und Bürger nicht gestalten können. Das Bankenpaket in dieser Dimension und in dieser Schnelligkeit wäre nicht möglich gewesen ohne die Flexibilität in der Gebarung auch dessen, was die Verantwortungsträger in der Bundesfinanzierungsagentur auch entsprechend bewirtschaften müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schließlich kreist die Debatte auch stark um die Frage der Aufnahme von Mitteln, um sie zu veranlagen. Diese Möglichkeit ist haushaltsrechtlich explizit natürlich auch vorgesehen. Diese Mittel sind auch Teil dieser
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