von mir bereits erwähnten und dargestellten Liquiditätsvorsorge, weil die Veranlagungen nur kurzfristig erfolgen und bei Bedarf wieder aufgelöst werden können.
Aus dieser Aufnahme von Mitteln, die haushaltsrechtlich möglich ist, hat der Bund in den vergangenen Jahren unterm Strich erheblich verdient. Auch das sagt der Rechnungshof und weist es auf Punkt und Beistrich aus.
Auch bestätigt der Rechnungshof zum zweiten großen Themenbereich, nämlich in der Frage der Diskussion der angesprochenen Investments über das beste Rating, wie hier investiert worden ist. Es ging keinesfalls und in keiner Phase um Spekulationen! Der Bund, die Bundesfinanzierungsagentur, hat immer, ohne Zocken und ohne Spekulieren, wie das von politischen Mitbewerbern gerne in den Raum gestellt wird, dafür Sorge getragen, dass nur best geratete internationale Investments, die entsprechend sicher sind, getätigt werden.
Heute, im Nachhinein, weiß man es besser, dass die Rating-Agenturen nicht nur ganze Länder, wie Island, nicht nur Firmen und nicht nur Investmentprodukte manchmal völlig falsch geratet haben. Machen wir deswegen denen einen Vorwurf, die damals ganz bewusst nur die best gerateten Investments getätigt haben? Ich frage Sie! Mit Blick zurück wissen es manche sicher besser, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, damals ist eben entsprechend gehandelt worden.
Ich komme jetzt zu den Fragen, die Sie mir gestellt haben, Punkt für Punkt, und möchte sie auch ganz klar und deutlich beantworten.
Zu den Fragen 1 bis 4:
Da geht es um den Komplex der Information. Ich bin am 2. Dezember 2008 als neuer Bundesminister für Finanzen und als Vizekanzler der Republik angelobt worden. Bei meiner ersten Sitzung mit den Sektionschefs im Ressort hat mich im Anschluss daran am 4. Dezember Sektionschef Steger, auch Aufsichtsratsvorsitzender der Bundesfinanzierungsagentur, hinsichtlich der Restrukturierung der Papiere und der Probleme, die 2007, damals vor eineinhalb Jahren, aufgetreten sind, informiert. Ich habe daraufhin unverzüglich im selben Gespräch folgende zwei Fragen gestellt.
Erstens: Wie ist darauf reagiert worden? Das muss abgestellt werden. Antwort: Ist bereits unter der Verantwortung von Willi Molterer unverzüglich nach den Ereignissen Mitte 2007 auf Punkt und Beistrich erfüllt.
Zweitens habe ich zu diesem Zeitpunkt gefordert, dass diese Vorgänge einer Rechnungshofprüfung unterzogen werden. Antwort: Der Rechnungshof prüft diese Vorgänge bereits seit einem Jahr.
Das war die Informationslage für mich, die sich auf Punkt und Beistrich auch in weiterer Folge entsprechend erfüllt hat. Und da war für mich klar, ich kann auch keine Vorgaben mehr treffen. Die Investments sind gestoppt worden, es ist von der Bundesfinanzierungsagentur bereits lange vor meinem Amtsantritt und vor dem Zeitpunkt, da ich die entsprechende Information erhalten habe, reagiert worden. Der Rechnungshof war mitten drin in einer Detailprüfung und hat über ein Jahr bereits in der Bundesfinanzierungsagentur ermittelt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Geschäftsführung der ÖBFA entscheidet bei Veranlagungen von Kassenmitteln seit 1999 auf Basis des Vier-Augen-Prinzips. Grundlage dafür ist eine Dienstanweisung in der ÖBFA vom 9. November 1999, die vom damaligen Vorstand verabschiedet wurde. Darüber hinaus beabsichtigt das Bundesministerium für Finanzen, in einer Novelle zum Bundesfinanzierungsgesetz das Vier-Augen-Prinzip aufzunehmen, und wird diese Novelle noch heuer auch dem Parlament zur Beschlussfassung vorlegen.
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