BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 132

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Zur Frage 7:

Die im Dezember 2007 einstimmig im Parlament beschlossene Haushaltsrechtsreform des Bundes sieht aufgrund der besonders umfangreichen und anspruchsvollen Ände­run­gen der Budgetsteuerung zwei Etappen vor. Die erste ist bereits im Jahr 2009 in Kraft getreten, die zweite wird 2013 in Kraft treten. Dieser Zeitplan ist auch mit den Stimmen der grünen Fraktion und dem BZÖ im Parlament beschlossen worden.

Die zweite Etappe ist eine umfassende Neugestaltung des Veranschlagungs- und Rech­­nungssystems des Bundes, das umfangreiche Vorarbeiten und detaillierte ein­fachgesetzliche Bestimmungen braucht. Ein entsprechender Entwurf eines neuen Haushaltsgesetzes wurde vom Finanzministerium vor einigen Wochen ja bereits zur Begutachtung versandt. Wir sind hier mit den Vorbereitungsarbeiten voll im Zeitplan.

Zur Frage 8:

Einleitend weise ich darauf hin, dass die zu dieser Frage aufgeworfene Anregung des Rechnungshofes bereits in Umsetzung ist. Die Bundesfinanzierungsagentur arbeitet mit der Wirtschaftsuniversität und PricewaterhouseCoopers einen auf die Bedürfnisse in öffentlichen Treasuries zugeschnittenen individuellen Stresstest aus. Der Vorstand hat die Ausarbeitung dieses Stresstests ab Mai 2008 eingeleitet. Das Konzept wurde im März 2009 im Aufsichtsrat der ÖBFA präsentiert und auch zur Kenntnis genommen. Die technische Unterstützung läuft derzeit. Erste Stresstests sollen im kommenden Jahr durchgeführt werden.

Zur Frage 9:

Wie den Zahlen des Rechnungshofberichts zu entnehmen ist – nicht denen des Fi­nanz­ministeriums, nicht den Erfolgsrechnungen der Bundesfinanzierungsagentur, son­dern den Zahlen des Rechnungshofberichtes! –, hat die ÖBFA in den vergangenen Jahren im Bereich der Veranlagungen – nur der Veranlagungen! – einen Vorteil für die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von rund 300 Millionen € erwirt­schaftet. Diese Zahl gilt selbst dann unverrückbar, wenn das Risiko bei den öffentlich diskutierten Veranlagungen in der Höhe von 380 Millionen € eintritt, das bis heute nicht eingetreten ist. Sollte dieses Risiko in einem geringeren Ausmaß schlagend werden, erhöht sich der Vorteil der SteuerzahlerInnen natürlich über die 300 Mil­lionen € hinaus.

Zur Frage 10:

Die ÖBFA hat nicht spekuliert, weil die entsprechenden kurzfristigen Veranlagungen zum Zeitpunkt des Investments bestmöglich geratet waren. Das Rating entsprach dem kurzfristigen Rating etwa der Länder Deutschland und Holland – zu diesem Zeitpunkt überhaupt die sichersten Anlagen, wenn man das Rating dieser Länder nimmt, die Benchmark für die internationale Finanzwirtschaft. Die Investmentprodukte lagen auf demselben Einschätzungsgrad wie die Bundesrepublik Deutschland zu dem Zeitpunkt, als die Geschäftsführung investiert hat.

Sage mir einer in diesem Raum, wo sicherere Investments zur damaligen Einstufung der Rating-Agenturen verfügbar gewesen wären!

Zu den Fragen 11 und 12:

Nachdem die ÖBFA unter dem Strich große Vorteile für die österreichischen Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler erwirtschaftet hat, wären die Defizite des Bundes ver­gangener Jahre ohne diese Aktivitäten der ÖBFA – und ich sage dann auch noch bei anderen Fragen die Zahlen – spürbar höher gewesen und die Zinsbelastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler damit stärker. Selbst wenn in den kommenden


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