BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 138

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Nun sagen alle Verantwortlichen wie auch der Herr Finanzminister ex ante, alles ist gut gegangen, wir haben zwar einiges verloren, aber es bleibt ein Gewinn übrig. Deshalb stellt sich nun die Kernfrage – das ist meiner Meinung nach für die Zukunft inter­essant –: Welche Richtlinien gelten für den Umgang bei Veranlagungen für öffentliche Hände? Egal, ob Bund, ob Land oder Gemeinden.

Sie haben hier angekündigt, dass Sie dazu ein Paket vorlegen wollen. Viel Spaß bei der Diskussion mit den Gemeinden! Darauf bin ich schon sehr neugierig. Herr Finanz­minister, ich hoffe, dass Sie zu dieser Umsetzung in dieser Debatte noch klare Worte sprechen, nicht, dass Sie nur sagen, es ist das Risiko halbwegs gut abgefedert, wir sind mit einem blauen Auge davongekommen.

Der Finanzminister ist kein Fondsmanager. Der Finanzminister hat jene Gelder sorg­fältig zu verwalten, die ihm quasi vom Steuerzahler überantwortet wurden. Das System Grasser, in großes Risikomanagement hineinzugehen, ist zu hinterfragen. Das Vier-Augen-Prinzip, von dem Sie sagen, dass es das seit 1998 gibt, wurde vom Rech­nungshofpräsidenten erst vor wenigen Tagen gefordert. Jetzt sagen Sie, es wird ein entsprechender Gesetzesvorschlag dem Nationalrat zugeführt. Wenn das alles schon umgesetzt ist, dann frage ich mich: Warum brauchen wir plötzlich noch einmal einen Gesetzesvorschlag?

Gerade in Zeiten von Finanzkrisen, von Wirtschaftskrisen, in denen sehr viele Men­schen in die Arbeitslosigkeit schlittern, in denen sehr viele Menschen das Vertrauen in die Institutionen verlieren, ist es wichtig, dass die Republik im Umgang mit öffentlichen Geldern jenen Ethikkriterien folgt, in die die Menschen, die heute mühsam Vertrauen suchen, auch Vertrauen haben. Und das kann nicht einhergehen mit hochriskanten Geschäften. Und es sind hochriskante Geschäfte, das können Sie nicht wegreden. Auch wenn Sie sagen, für Sie waren es keine Spekulationen, so werden Sie eines hier zugeben müssen: Es waren extrem hochriskante Geschäfte und viel Glück dabei, dass Sie hier mit einem blauen Auge davongekommen sind – oder die Republik davon­gekommen ist, Sie sind ja selber daran nicht beteiligt.

Sie haben jede Handreichung bei der Aufklärung und bei einer etwaigen gesetzlichen Änderung. Aber was wir hier auf jeden Fall brauchen, das sind neue Ethikgrundregeln in Bezug auf Veranlagungen. Das gilt – weil wir hier in der föderalen Kammer sind – nicht nur für den Bund, das gilt auch für die Länder und das gilt auch für die Gemein­den! – Danke. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ und bei Bundesräten ohne Fraktions­zugehörigkeit)

16.44


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 


16.44.46

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzte Frau Präsi­dentin! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der bisherige Verlauf der Debatte hat gezeigt, dass natürlich das Recht eines jeden Abgeordneten und einer jeden Fraktion besteht, das Instrument der Dringlichen Anfrage zu benutzen, aber es wurde auch einiges aufgeklärt im Zuge einer wirklich detaillierten und ausführlichen Beantwortung durch den Finanzminister, nämlich dass dem österreichischen Steuerzahler in diesen Jahren eine Zinsersparnis von mehr als 3 Milliarden € zugekommen ist.

Jetzt frage ich mich: Was wäre im gegenteiligen Fall, wenn es zu keinen Veran­lagun­gen gekommen wäre, wenn wir nicht das Geld des Steuerzahlers veranlagt hätten? – Dann wäre zu Recht der Protest gekommen und gesagt worden: Ihr geht mit unserem


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