BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 143

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wisser Werner Faymann damals Infrastrukturminister, der der Straßenbaugesellschaft solche Veranlagungen ausdrücklich untersagt hat! Wie viel damit erspart wurde, lässt sich nicht errechnen, aber der damals geplante Einsatz von Mitteln hätte ähnliche Höhen wie bei der ÖBB erreicht. Ob das Resultat ein anderes gewesen wäre, kann kein Mensch vorhersagen. Das ist jedenfalls der klügere Vorgang gewesen, als diese 600 Millionen in den Sand zu setzen.

Es ist dem Bundeskanzler, also auch dem damaligen Infrastrukturminister, heute Aner­ken­nung dafür auszusprechen, dass er nicht bereit ist, über diese eingetretenen Verluste zur Tagesordnung überzugehen, sondern dass er zu handeln begonnen hat. Herr Finanzminister, ich habe kein Problem damit, anzuerkennen, dass in Ihrer Amts­zeit im Bereich der derzeitigen gesetzlichen Regelungen sehr wohl von Ihnen gehan­delt wurde. Aber wir müssen darüber hinausgehen! Es muss eine klare Definition geben, was mit öffentlichem Geld geschehen kann. Diese Definition ist nicht einfach zu finden, und ich mache mich nicht erbötig, diese Definition anzubieten. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Einer Expertengruppe anschließen!)

Danke, Herr Bundesminister, das wäre sehr ehrenvoll, aber für die Expertengruppe keine wirkliche Bereicherung, fürchte ich. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Vize­kanzler Dipl.-Ing. Pröll.) Nein, ich sage dazu: Mit meinen bescheidenen Mitteln bin ich absolut ungeschneuzt aus der Finanzkrise hervorgegangen. Das verdanke ich aber eher dem Berater als mir selbst, der in diesen Dingen ähnlich konservativ wie ich denkt. (Heiterkeit und heftige Zwischenrufe bei der ÖVP.) Herr Kollege, beim Geld ist sozialdemokratische Konservativität das Beste, was man tun kann! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es wird also am 31. Juli ein wichtiges Spitzengespräch – an dem Sie hoffentlich auch teilnehmen werden – mit dem Rechnungshofpräsidenten, mit dem Nationalbankgou­ver­neur, mit dem Chef der Finanzaufsicht geben, mit Menschen, denen ich durchaus unterstelle, dass sie im Detail bei dem Versuch, eine Definition zu finden, mehr Sach­verstand als ich einbringen. Mit Entscheidungen, die dort angedacht, erarbeitet und in der Folge von Expertengruppen verfeinert werden, ist sicherzustellen, dass der Einsatz von Bundesmitteln für Spekulationsgeschäfte unterbunden wird und dass kontrollierte Abläufe geschaffen werden.

Ich unterstütze Kollegen Schennach in seiner Aussage, dass das nichts ist, was nur für den Bund gilt. Die Teile des Steueraufkommens, die den Ländern und Gemeinden zur Verfügung stehen, sind um nichts weniger wertvoll als die, die der Bund verwenden kann. Es muss daher einheitliche Rechtsnormen geben, auch wenn klar ist, dass diese in der eigenen Verantwortung der anderen Gebietskörperschaften zu beschließen sind.

Es kann kein Diktat des Bundes geben, aber es sollte einen Konsens darüber geben, insbesondere angesichts dessen, was in manchen Ländern passiert ist. Herr Sobotka in Niederösterreich ist da irgendwie der österreichische Spitzenmanager: Die Verluste dort sind im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln mit Abstand die höchsten! Aber auf diesen Orden legt er ganz offensichtlich keinen Wert – soll sein. Für die Länder genauso wie für die der Finanzkontrolle der Länder unterliegenden Gemeinden muss es einheitliche Normen geben!

Die Diskussion darüber kann und soll öffentlich geführt werden, denn – bei allem Res­pekt vor den Experten – Experten waren auch diejenigen, die die Ratings geschrieben haben, Experten waren die Berater, die Gemeinden, Ländern und vielleicht auch der ÖBFA bestimmte Investments empfohlen haben, Experten waren sicherlich diejenigen bei der Deutschen Bank, die der ÖBB diese Veranlagung erfolgreich aufgeschwatzt haben. Hier ist also neben dem Expertentum auch eine gute Portion gesunder Men-


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