BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 144

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schenverstand und allgemeines Gefühl für diese Geschäfte – und das hat jeder Österreicher und jede Österreicherin – gefragt.

Wir müssen einen Konsens darüber erzielen, was mit öffentlichen Mitteln geschehen kann. Man darf keine Zinserträge auslassen, das ist richtig, aber man darf dieses hart erarbeitete Steuergeld auch nicht aufs Spiel setzen. Darüber sollten wir uns alle einig sein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

17.10


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.

 


17.10.25

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Tatsache ist doch – und das haben Sie eigentlich voll Stolz bestätigt –, die Bundesfinanzagentur hat sich benommen wie eine Investment­bank. Aber es ist nicht ihre Aufgabe, sich wie eine Investmentbank zu benehmen!

Zu Kollegen Kneifel: Er sagt, im ganzen Rechnungshofbericht steht nicht ein Mal das Wort „spekulativ“ geschrieben. (Bundesrat Kneifel: Mit dem Zusatz: „Veranlagun­gen“!) – Seite 127: Die Derivatgeschäfte wurden zum Teil ohne Absicherungszweck abgeschlossen und enthielten vereinzelt spekulative – hier kommt das Wort vor – Elemente. Damit waren hohe Risikopotenziale verbunden.

Die Aufgabe der Bundesfinanzagentur geht auch aus einem Rechnungshofbericht hervor, der die Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkontrolle beleuchtet. Er sagt: Die Kassenverwaltung des Bundes umfasst im Wesentlichen die Verwaltung der Kassen­bestände, wohl die Veranlagung der Guthaben sowie die Vorsorge für die Aufrecht­erhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit.

Aber er sagt auch weiter: Die ÖBFA verwendete bis zum Jahr 1998 – da sind wir also noch vor dem System Grasser – Kassenstärker ausschließlich dazu, kurzfristige und im Sinne des § 65 Abs. 2 BHG vorübergehende Liquiditätsengpässe des Bundes zu überbrücken. Nach Einführung des Austrian Treasury Bill Programs, ATB-Programm, im Jahre 1999 – das ist auch noch vor Grasser – nahm sie kurzfristige Geldverbind­lichkeiten auch dann auf, wenn kein zeitlich unmittelbarer Geldbedarf des Bundes gegeben war. – Also hat man auch damals schon ein bisschen mit dem Kapital gespielt!

Ich darf weiter den Rechnungshof zitieren, der auf die gesetzlichen Grundlagen der Kassenstärker verwiesen hat, die von einer konkreten und kurzfristigen – hier haben wir es noch einmal – Liquiditätsenge des Bundes ausgehen. – Es geht also nicht darum, ein Körberlgeld zu machen, das Geld aufzustocken und zu sagen, da inves­tieren wir jetzt ein bisschen, wir veranlagen und schauen, dass wir dann wieder Ge­winn bekommen, sondern es ist schon klar festgelegt, was die Aufgabe ist.

Und weiter heißt es: Die Aufnahme von Kassenstärkern beschränkt sich nach § 40 Abs. 1 BHG auf das unbedingte Mindestmaß zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeiten des Bundes.

Jetzt ist uns schon klar, dass manchmal ein gewisser Zeitraum dazwischen liegt, wenn ich weiß, dass ich in Kürze Geld brauchen werde. Das werde ich logischerweise nicht unter die Matratze des Bundes stopfen, sondern ich werde schauen, dass ich dafür auch Zinsen bekomme. Aber hier geht es, wie ja schon gesagt worden ist, um das Maß, und das haben Sie völlig aus den Augen verloren!

 


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