Sie stehen heute hier und tun so, als ob überhaupt nichts gewesen wäre, und wegen der paar hundert Euro machen wir jetzt ein Riesen-Theater. (Bundesrat Kneifel: Das ist ein Vorteil für den Steuerzahler!) Tatsächlich sagt der Rechnungshof – und der Herr Finanzminister hat gesagt, schon im August haben sie bei den riskanten Papieren die Notbremse gezogen –, dass 1,8 Prozent der insgesamt am Weltmarkt befindlichen besonders gefährdeten Papiere von der Republik gehalten worden sind, und zwar noch im September 2007!
Wir sagen dazu: Das kann es nicht sein, dass man – und ich spreche von Zocken – mit Steuergeld einfach so zockt!
Da ist auch eines ganz interessant. Es wird Ihr Aufsichtsratsvorsitzender und Sektionschef Steger in der „Presse“ vom 21.7.2009 zitiert. Er wird gefragt: „Warum kauft die Finanzagentur überhaupt Cayman-Papiere?“ – Da geht es also um die Cayman Islands, und da antwortet er: „Die ÖBFA befindet sich im Wettbewerb. Und da kommt man an den Cayman Islands nicht vorbei“, rechtfertigt er sich.
Wenn das nicht eine ganz gezielte Zocke ist, dann weiß ich auch nicht mehr! Das ist kein „Wir wollen nicht ohne Zinsen die Liquiditätsengpässe oder künftige Zahlungen sichern“, sondern da geht es sehr wohl darum, dass man ganz gezielt auf Profit gespielt hat.
Herr Vizekanzler, weil Sie das heute so bestritten haben: Sie werden schon zitiert, ebenfalls in der „Presse“, und zwar in der Ausgabe vom 17.7.2009. Da schreibt die „Presse“: „Der Minister erklärte am Donnerstag, dass es künftig keine risikoreichen Veranlagungen von Steuergeldern mehr geben darf. ‚Ich werde dafür Sorge tragen, dass Risikospekulationen mit Steuergeldern keinen Platz mehr haben im öffentlichen Bereich‘.“ – Das sagten Sie im ORF. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Perfekt! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ja, aber es ist Ihnen schon klar, dass Sie damit auch zugeben, dass sie natürlich Spekulationen betrieben haben! Und das ist nach unserer Ansicht nicht die Aufgabe der Bundesfinanzagentur. Sie haben nicht den Steuerzahler gefragt, ob das eigentlich richtig ist. Das ist unser aller Geld! Das ist nicht das Geld, das Ihnen oder der Bundesfinanzagentur zur Verfügung steht, sondern das gehört uns allen. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Soll es mehr werden oder nicht?) Aber ich kann nicht hoch riskant – zum Teil hoch riskant, ich sage das ja nicht von allem – damit spekulieren und dann sagen: Ich weiß gar nicht, was ihr habt!
Das sogenannte Vier-Augen-Prinzip, das heute auch schon bemüht worden ist (Bundesrat Kneifel: Ihr wollt es in den Sparstrumpf hineingeben!), ist ja nirgends festgelegt! Die Geschäftsführerin, Frau Oberndorfer, sagt: Ja, das wird praktiziert. – Das kann ich nach allem, was ich bis jetzt gehört habe, glauben und auch nicht. Tatsache ist, dass es 2009 beim Bundesfinanzierungsgesetz eigentlich hätte geregelt werden sollen. Aber dann ist es auf wundersame Weise, aus welchen Gründen auch immer, verschoben worden. Das heißt, bis heute ist nicht definitiv geregelt, dass es ein Vier-Augen-Prinzip geben muss. Es ist also immer noch eine Kann-Bestimmung. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Das gibt es! – Bundesrat Kneifel: Das gibt es! – Bundesrat Schennach: Das kommt erst ins Parlament!)
Zu Ihrem Hinweis auf die Rating-Agenturen, die ja alle ihre Papiere bestens bewertet haben, möchte ich Ihnen nur eines sagen: Nicht nur der Rechnungshof, sondern auch der IWF hat erst jüngst gesagt, man möge sich doch bitte nicht auf die Rating-Agenturen allein verlassen, sondern es empfiehlt sich immer, auch eine interne Bewertung vorzunehmen. – Das haben Sie alles außer Acht gelassen! Das nennt man eine Verletzung der Sorgfaltspflicht im Umgang mit unserem Geld, dem Geld, das dem Staat und damit uns allen gehört!
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