BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 156

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Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte.

 


17.53.31

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss des Nationalrates befasst sich mit der Änderung des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, des Bundesgesetzes über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche und des Bundesgesetzes über finanzielle Leistungen an die israelitische Religions­gesellschaft. Es geht dabei um wiederkehrende Leistungen an Kirchen und Religions­gemeinschaften.

In der NS-Zeit, ab dem Jahr 1938, wurde den Kirchen und Religionsgemeinschaften praktisch das gesamte Vermögen entzogen. Österreich hat sich im Staatsvertrag von Wien verpflichtet, den Rechtszustand vor dem 13. März 1938 wiederherzustellen beziehungsweise finanziell Abgeltungen dort vorzunehmen, wo eine Wiederherstellung nicht mehr möglich war.

Aus diesem Grunde wurde 1960 mit dem Heiligen Stuhl ein Vermögensvertrag geschaffen. Die Abgeltung der Geldminderung beträgt in den Jahren 1996 bis 2007 23,95 Prozent oder 284 372 € und ist im Bundesvoranschlag 2009/2010 bereits berück­sichtigt.

Ich weise darauf hin, dass dies keine Subvention, sondern eine gesetzliche Verpflich­tung ist. Wir stimmen diesem Antrag zu. (Beifall bei der SPÖ.)

17.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.

 


17.55.08

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Hladny hat bereits die wesentlichen Eckpunkte genannt. Ich möchte im Anschluss an das, was Sie jetzt in Ihren letzten Sätzen formuliert haben, erstens darauf hinweisen, dass es hiebei nicht darum geht, dass der Staat die Religionsgemeinschaften und Kirchen erhält und irgendwelche direkten finanziellen Unterstützungen vornimmt, sondern dass es lediglich um die gesetzliche Pflicht geht, die in diesem Vertrag von Wien 1960 festgelegt wurde.

Punkt zwei: Alle anderen Unterstützungen laufen sehr klar und deutlich. Es gibt indirekte Unterstützungen, nämlich steuerliche Absetzbarkeiten von Beiträgen, zum Bei­spiel betreffend den Kirchenbeitrag, sowie die Befreiung von unterschiedlichen Steuern wie Körperschaftsteuern et cetera, und es gibt natürlich auch klare Unter­stützungen betreffend jene Bereiche, wo diese Religionsgemeinschaften und Kirchen etwas für die Gesellschaft einbringen. Es sind dies unterschiedliche Bereiche, etwa die soziale Betreuung, das Bildungswesen, das Spitalswesen, Denkmalschutz et cetera.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Gemeinschaften gerade im Zusammenhang mit dem Bildungswesen, ob das jetzt Kindergärten, Privatschulen oder die Fakultäten betrifft, sehr viel einbringen. Deshalb gibt es hier auch Unterstützungen. Ich denke jetzt etwa an die theologischen Fakultäten. Wichtige Beiträge gibt es selbstverständlich auch im karitativ-sozialen Bereich.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass in einem weiteren Tagesordnungspunkt auch noch die Berichte des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu behan­deln sind und in diesen das Abkommen und die Wertänderung im Zusammenhang mit der katholischen Kirche und dem Heiligen Stuhl enthalten sind. – Ich glaube, das sollte


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