BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 157

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

man hier gleich mit erwähnen, weil diese zwei Pakete meines Erachtens zusammen­gehören. Ich meine, das dient dem Verständnis des jetzt behandelten Pakets, in dem nur die evangelische und die altkatholische Kirche und die israelitische Religions­gemeinschaft erwähnt sind. Ich halte es für ganz wichtig, das als Ganzes zu sehen.

Ich möchte sagen, dass das ein ganz richtiges und wichtiges Signal ist, und zwar nicht nur betreffend die gesetzliche Verpflichtung, sondern weil diese Religionsgemein­schaf­ten einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft leisten, und zwar gerade hin­sichtlich der aufgezählten Bereiche. Ich meine, wir müssen uns das auch in Zukunft erhalten. Meines Erachtens ist es ein wesentliches Charakteristikum der Kultur, dass sich gerade solche Institutionen auf unterschiedlichen Ebenen mit einbringen. Ich denke, da sollte man sehr vorsichtig sein!

Auch das möchte ich hier erwähnen. Es gab im Nationalrat eine große Debatte darüber, was eine kirchliche Gemeinschaft mit ihren Kirchenbeiträgen tut. – Ich meine, man sollte sehr gut darauf achten, ob man hier nicht manche völkerrechtlichen Dinge zerstört oder nicht ganz im richtigen Lot sieht. Es wissen ja alle, worüber ich spreche. Kollege Stadler hat gesagt, dass alles nur freiwillig sein soll. Dazu möchte ich zum Schluss einen Punkt erwähnen: Wenn man per Gesetz sagt, dass die Kirchen den Kirchenbeitrag nur freiwillig hereinholen dürfen, dann sind zum Beispiel die paritäti­schen Grundprinzipien nicht gewährleistet. Dann können nämlich die anderen Reli­gions­gemeinschaften sehr wohl verpflichtend etwas einheben, die Kirche hingegen nicht.

Das heißt, man muss sich solche Dinge sehr genau anschauen, bevor man hier irgendwelche Beschlüsse fasst. Das möchte ich hier auch noch anbringen, weil ich glaube, dass es sich in diesem Zusammenhang nicht nur um gesetzliche Verpflichtungen auf Grund von Verträgen handelt, sondern dass das auch für unser kulturelles Zusammenleben etwa betreffend Bildung und das Spitalswesen et cetera wichtig ist.

Ich erinnere sehr gerne auch immer an den konfessionellen Religionsunterricht, betreffend welchen wir hier in Zukunft sicherlich noch einige Debatten führen werden, auf die ich mich jetzt schon sehr freue. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.59


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Schennach zu Wort. – Bitte.

 


17.59.35

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister in Vertretung der Frau Bundesministerin! Auch ich schließe mich im Wesentlichen der Vorrednerin/dem Vorredner an und mache vielleicht noch eine Extrabemerkung.

Es geht genau genommen um den Artikel 26 des Staatsvertrages. Das ist keine Vermischung von Staat und Kirche – dazu bekennen wir uns ja alle, dass das nicht zu vermischen ist –, sondern es geht hier um jene sozialen Aufgaben, bildungsmäßigen Aufgaben, karitativen Aufgaben, welche die Kirchen übernehmen, das heißt, sie erbringen eine Leistung für die Gesellschaft, und diese wird entsprechend honoriert.

Zur Diskussion, die mein Vorredner, Kollege Schnider, betreffend die Kirchensteuer angeschnitten hat: Wir wissen, aus welcher Zeit sie stammt. Es ist möglich, darüber zu diskutieren, aber eher, finde ich, hinsichtlich der Wahlmöglichkeit des Einsatzes der Mittel. Du weißt, wie ich weiß, dass es zum Beispiel eine Zeit lang möglich war, in der katholischen Kirche 50 Prozent des eigenen Kirchenbeitrags zweckzuwidmen. Ich denke, wir sollten auch darüber diskutieren, dass jene, die einen Kirchenbeitrag


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite